Auch für Kinderprodukte wird der Bedarf von Erwachsenen herangezogen
Bei Kinderlebensmitteln ergeben die Portionsangaben ein falsches Bild, obwohl sie sich an die lebensmittelrechtlich vorgeschriebene Angabe von Referenzwerten halten. Denn diese Referenzwerte beziehen sich immer auf Erwachsene. Kalorien sowie Fett, Zucker und Salz sollen Kinder deutlich weniger zu sich nehmen als Erwachsene. Richten sich Lebensmittel an Kinder, muss die EU-Kommission hier realistische Referenzwerte festlegen.
Verständlich und hilfreich sind nach unserer Ansicht Angaben bei Käse und Wurst, wenn die Anbieter die Scheiben zusammen mit dem Gewicht angeben. Ähnlich gut schnitten Milchprodukte in Bechern ab, da hier meist die Becher als Portion festgelegt wurden.
Eine Befragung von 27 Herstellern, deren Produkte durch missverständliche Portionsangaben im Marktcheck auffielen, brachte nur mäßige Resonanz. Nur elf antworteten auf unsere Fragen. Einige nannten "branchenweite Leitlinien" als Grundlage für die Festlegung der Portionsgrößen. Vereinzelt verweisen sie auf Marktforschungsuntersuchungen oder Angaben medizinischer und wissenschaftlicher Organisationen. Konkrete Studien nannte keiner der befragten Hersteller.
Von der Lebensmittelindustrie vorgeschlagene Ampel hilft nicht
Die Ergebnisse unseres Marktchecks verdeutlichen, dass die vor Kurzem von namhaften Unternehmen der Lebensmittelindustrie vorgeschlagene Ampelkennzeichnung pro Portion keine Lösung sein kann: Willkürlich festgelegte Portionsgrößen bergen die Gefahr, dass Verbraucher über die tatsächlich verzehrte Menge von Zucker, Fett oder Salz getäuscht werden.
Bereits eine unserer früheren Untersuchungen hat gezeigt, dass es große Unterschiede zwischen den Portionsangaben der Hersteller und dem Verbraucherverhalten gibt. Im Rahmen einer bundesweiten Befragung im vergangenen Jahr füllten Verbraucher im Durchschnitt mehr als das Doppelte für Müsli und Chips ab als die von den Herstellern angegebenen Portionen.
Wir fordern die Hersteller auf, nur realistische Portionsgrößen wie einen Riegel, einen Becher oder eine Scheibe anzugeben. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber eine verständliche, farblich basierte Nährwertkennzeichnung auf der Basis von einheitlichen Werten wie 100 Gramm oder 100 Millilitern auf den Weg bringen, zum Beispiel in Form einer Nährwertampel auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen.