Sparkasse Nürnberg: vzbv wird Urteil prüfen lassen

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Das Bayerische Oberste Landesgericht hat heute zu den Prämiensparverträgen der Sparkasse Nürnberg geurteilt. Es stellte klar, dass die Sparkasse Nürnberg Zinsen bei Prämiensparverträgen falsch berechnet hat. Die Richter:innen wichen bei der Berechnungsmethode von Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) ab. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lässt das Urteil deshalb vom BGH prüfen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Urteil ist ein Teilerfolg für Verbraucher:innen.
  • Das Verfahren geht beim Bundesgerichtshof weiter.
  • Keine Teilnahme an der Klage mehr möglich.
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Mehr als 3.000 Verbraucher:innen haben sich der Klage gegen die Sparkasse Nürnberg angeschlossen. Trotz Teilerfolgs lässt der der vzbv das Urteil vom 28. Februar 2024 vom BGH prüfen. Das Gericht stellte fest, dass die in den Prämiensparverträgen verwendete Zinsklausel unzulässig ist. Die Sparkasse Nürnberg muss die Höhe der Zinsen der Sparer:innen neu berechnen. Die Sparkasse darf sich auch nicht darauf zurückziehen, dass die Ansprüche auf Zinsnachzahlung verjährt seien.

„Das ist eine gute Nachricht für Kund:innen der Sparkasse Nürnberg“ sagt Sebastian Reiling, Referent beim vzbv. „Die Einschätzung des Bayerischen Obersten Landesgerichts weicht jedoch teilweise sehr stark von der Auffassung des Bundesgerichtshofs, wie die Zinsen neu berechnet werden müssen, ab“, kritisiert Reiling. Mit dem Gang vor den BGH will er höhere Nachzahlungen für Prämiensparer:innen erreichen.

Der BGH hatte in vergleichbaren Verfahren bereits mehrfach geurteilt, dass Prämiensparverträge neu zu berechnen sind. Für die Neuberechnung sei die Methode des „relativen Zinsabstands“ anzuwenden. Das Bayerische Oberste Landesgericht setzt in seinem Urteil hingegen den „absoluten Zinsabstand“ für die Neuberechnung an. Kund:innen bekämen so geringere Nachzahlungen.

Langfristige Referenzzinsen

Der Senat setzt als Referenzzins verschiedene langfristige Zeitreihen an, je nachdem, wann ein Vertrag geschlossen wurde. Die Sparkasse Nürnberg hat im Verfahren angegeben, Mischungen aus langfristigen und kurzfristigen Zeitreihen verwendet zu haben. Das hat sich aus Sicht des vzbv zum Nachteil der Verbraucher:innen ausgewirkt.

Laufzeit von 99 Jahren im Einzelfall möglich

Das Gericht führte aus, dass es die Kündigungen der Sparkasse teilweise für wirksam hält, wenn keine längere Laufzeit vereinbart wurde. Mit dem ansteigenden Prämienversprechen habe die Sparkasse lediglich für 15 Jahre auf Ihr Kündigungsrecht verzichtet.

Wurde im Rahmen einer Vertragsumschreibung eine Laufzeit von „1188 Monaten“ vereinbart, führt dies zum Ausschluss des Kündigungsrechts der Sparkasse für diesen Zeitraum, so die Richter:innen. Die Frage, ob das tatsächlich so vereinbart ist, sei im Einzelfall zu klären.

Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.