Irreführendes Schreiben suggeriert Vertragsende
In einer Passage des Anschreibens hieß es:
Vorsicht vor irreführenden Info-Schreiben von Lebensversicherern!
Das Wichtigste in Kürze:
Um gut verzinste Lebensversicherung-Verträge loszuwerden, versuchen einige Versicherer Kunden zur Kündigung zu drängen oder die Verträge zu beenden. Denn während die hohen Zinsen für Kunden lukrativ sind, kosten sie die Versicherungsgesellschaften viel Geld.
Der Versicherer Basler hat seit 2016 über 1.700 irreführende Schreiben an Kunden verschickt, die aus Sicht der Marktwächter den Eindruck erwecken, der Lebensversicherungsvertrag würde ablaufen. Dabei haben die Verträge lediglich die sogenannte „Abrufphase“ erreicht.
Was ist die Abrufphase?
Die „Abrufphase“ bezeichnet den Zeitraum in einer Lebensversicherung, in welcher der Versicherte vor dem eigentlichen Vertragsende kündigen und sich die bis zu diesem Zeitpunkt erreichte Zahlungsleistung auszahlen lassen kann. Diese „Ablöseoption“ kann zu einem selbst gewählten Zeitpunkt innerhalb einer festgelegten Zeitspanne erfolgen.
In einer Passage des Anschreibens hieß es:
Tatsächlich lief in einem den Marktwächtern vorliegenden Fall die Versicherung aber erst im Jahr 2026 ab. Es begann lediglich die Abrufphase, also die Möglichkeit, sich sein erzieltes Kapital vorzeitig auszahlen zu lassen. Darauf wies der Versicherer allerdings nicht ausreichend hin. Die Möglichkeit, den Vertrag bis zum vereinbarten Ablaufdatum regulär fortzusetzen, wurde im Schreiben der Basler nicht deutlich. Die Formulierung erweckte vielmehr den Eindruck, die Versicherung sei vertragsgemäß beendet und der Auszahlungsbetrag abzurufen.
Auf die Kritik der Marktwächter hat der Versicherer jetzt reagiert: Die Basler hat sich kooperativ gezeigt und die kritischen Formulierungen im Info-Schreiben nach eigener Aussage geändert.
Um herauszufinden, ob es noch weitere Versicherer gibt, die mit derartigen Schreiben ihre Kunden zur Aufgabe von Verträgen bewegen wollen, brauchen wir Ihre Hilfe! Haben Sie auch ein Angebot für eine vorzeitige Vertragsbeendigung von ihrem privaten Lebens- oder Rentenversicherer erhalten?
Sie sind sich unsicher, ob Sie Ihre Lebensversicherung weiterführen oder auflösen sollen? Unsere Berater der Verbraucherzentralen helfen Ihnen gern.