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Risikovorsorge und Geldanlage sollten getrennt werden

Nach der Statistik der gesetzlichen Rentenversicherungsträger muß jeder vierte Erwerbstätige damit rechnen, vor Erreichen der Altersrente erwerbsunfähig zu werden. Je nachdem, welcher Beruf ausgeübt wird, ist das Risiko teils sogar noch erheblich höher. Die Absicherung des Risikos Berufsunfähigkeit ist deshalb in der Regel eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Das gilt insbesondere für diejenigen, die nach dem 2.1.1960 geboren sind und daher – unabhängig von ihrem Beruf – nur noch bei einer generell geminderten Erwerbsfähigkeit eine gesetztliche Rente erhalten, die obendrein sehr niedrig ist. Ihnen droht im Falle eines Falles der Absturz auf Sozialhilfeniveau, wenn keine zusätzliche private Vorsorge getroffen wurde.

Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass Versicherungsgesellschaften in verstärktem Maße für einen Berufsunfähigkeitsschutz werben. Oft wird dabei jedoch keine reine Versicherung angeboten, sondern eine Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung- und Kapitallebens- oder Rentenversicherung. Auf den ersten Blick scheint dies den Vorteil zu haben, dass nicht nur zur Abdeckung des Risikos Berufsunfähigkeit etwas getan wird, sondern auch für die private Altersvorsorge. Zudem bekommt der Versicherte auch dann Geld von der Versicherung, wenn er nicht berufsunfähig wird.

Tatsächlich sind solche Werbeargumente jedoch irreführend. Eine Kombination aus Berufsunfähigkeits- und kapitalbildender Versicherung ist – bei gleichem Risikoschutz – regelmäßig teurer als eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung. Insofern ist zunächst stets zu fragen, ob die zusätzlichen Beiträge nicht anderweitig besser angelegt wären. Bei einer staatlich geförderten Geldanlage wie der Riester-Rente oder der betrieblichen Gehaltsumwandlung dürfte das fast immer der Fall sein.

Die hauptsächliche Problematik der Kombi-Produkte ist jedoch noch eine andere: Weil die Beiträge höher sind als bei einer reinen Berufsunfähigkeitspolice, werden oftmals Abstriche beim Berufsunfähigkeitsschutz gemacht, damit die Versicherung überhaupt bezahlbar ist. Die versicherte Rente ist deshalb oft viel zu niedrig oder die Versicherungsdauer wird zu kurz bemessen, so dass der Schutz gerade dann entfällt, wenn das Risiko altersbedingt am höchsten ist.

Selbst wenn im Rahmen eines Kombiproduktes zunächst ein ausreichender Berufsunfähigkeitsschutz sichergestellt werden kann, bleibt ein großes Problem: Niemand ist davor sicher, dass sich später die finanziellen Verhältnisse verschlechtern und die Prämien für die Versicherung nicht mehr problemlos aufgebracht werden können. Dann aber ist es bei den Kombi-Produkten nicht möglich, die kapitalbildende Teilversicherung abzuwählen und nur die Berufsunfähigkeitsversicherung mit verringertem Beitrag fortzusetzen. Wenn es finanziell zu eng wird, bleibt – außer zeitweisen Beitragsstundungen – nur die Kündigung oder Beitragsfreistellung der ganzen Police. Damit aber entfällt nicht nur der bisherige der Versicherungsschutz. Oftmals ist es altersbedingt oder wegen zwischenzeitlicher gesundheitlicher Verschlechterungen mehr möglich, eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung zu einem bezahlbaren Preis abzuschließen oder überhaupt eine zu bekommen.

Die Verbraucherzentrale rät deshalb in ihren Beratungen grundsätzlich dazu, Risikovosorge und Geldanlage zu trennen. Zudem sollte zunächst das Berufsunfähigkeitsrisiko ausreichend abgedeckt werden, bevor über Geldanlagen entschieden wird. Denn die eigene Arbeitskraft ist in der Regel das größte Kapital, über dass ein Arbeitnehmer verfügt.

Fr, 14. Jan 2005

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