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Bei Lebensversicherungen mit Laufzeitverkürzung drohen längere Wartezeiten

Normaler Weise werden kapitalbildende Lebensversicherungen für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Ist der Ablauftermin erreicht, bekommt der Versicherte die garantierte Versicherungssumme ausbezahlt. Obendrein erhält er einen zusätzlichen Geldbetrag, der sich aus der Beteiligung an erwirtschafteten Überschüssen des Versicherers angesammelt hat. Das Risiko des Versicherten besteht darin, dass die gesamte Ablaufleistung niedriger ausfällt als erhofft.

Neben dieser normalen Form der Kapitallebensversicherung ist vor allem in den achtziger und neunziger Jahren noch eine andere Art von Versicherung verkauft worden. Bei ihr wurde die vertragliche Laufzeit über das 65. Lebensjahr ausgedehnt, zumeist bis zum 85. Lebensjahr und mitunter noch länger. Dabei war jedoch nicht geplant, dass die Versicherung tatsächlich so lange laufen sollte. Vorgesehen war vielmehr, dass die Beteiligung an den Überschüssen – anders als bei der klassischen Lebensversicherung – nicht angesammelt und zusätzlich zur Versicherungssumme ausbezahlt wird. Sondern die Überschussbeteiligung sollte Schritt für Schritt dazu dienen, die vertraglich vereinbarte und garantierte Versicherungssumme schon früher zu erreichen und damit die Laufzeit des Vertrages abzukürzen. Im Ergebnis sollte die „voraussichtliche Auszahlung“ dann ebenfalls meist zu Rentenbeginn erfolgen.

Egründet wurde diese ungewöhnliche Konstruktion damit, dass auf diesem Wege von Anfang an eine höhere Versicherungssumme und damit ein höherer Todesfallschutz erreicht werden könne. Dies hätte man allerdings auch durch eine preiswerte zusätzliche Risikolebensversicherung erreichen können. Der wahre Grund lag deshalb woanders, nämlich bei den höheren Vermittlungsprovisionen, die dieser Typus von Lebensversicherung abwarf. Die Provision wurde früher in Abhängigkeit von der Höhe der Versicherungssumme berechnet. Statt eine Versicherung über 50.000 DM zu empfehlen, die einschließlich der Überschussbeteiligung eine Ablaufleistung von 100.000 DM erbringen sollte, war es deshalb lukrativer, eine Versicherung über 100.000 DM zu verkaufen, bei der die Überschüsse zur Verkürzung der Laufzeit verwendet wurden.

Für den Geldanleger sollte das Ergebnis angeblich gleich sein Das stimmte jedoch von Anfang an nicht, weil die höhere Todesfallleistung und die höhere Provision zwangsläufig das Ergebnis schmälern mussten. Zudem wurde dem Versicherten ein höheres Planungsrisiko aufgebürdet, das nunmehr zutage tritt: die Überschussbeteiligungen reichen nicht mehr aus, um den ursprünglich in Aussicht gestellten Auszahlungstermin einzuhalten. Der Zeitpunkt, an dem die Versicherungssumme erreicht wird, verschiebt sich vielmehr um Jahre. Statt wie gehofft bei einem Versichertenalter von 65 Jahren, liegt der revidierte voraussichtliche Ablauftermin inzwischen oftmals bei über 70 Jahren. Wer nicht so lange warten will, wird die Versicherung deshalb vorher kündigen müssen. Dabei fallen jedoch saftige Stornokosten an. Wie Nachrechnungen der Verbraucherzentrale gezeigt haben, sinken die Renditen dadurch nach jahrzehntelangem Sparen auf kümmerliche 3 bis 4 Prozent. Die Frage ist, ob dies einfach so hingenommen werden muss oder ob Schadensersatz wegen Falschberatung gefordert werden kann.

Vielen Betroffenen dürfte das Problem noch gar nicht bewusst sein. Die Verbraucherzentrale hat deshalb eine Musteranfrage an die Versicherer erstellt.

Downloads auf einen Blick:

Fr, 14. Jan 2005

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