Vogelgrippe in Deutschland - Kein kostenloser Reiserücktritt. Verbraucherzentrale berät zum Reiserecht
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, daß das Auftreten der Vogelgrippe nicht automatisch zum kostenfreien Reiserücktritt berechtigt. Es ist verständlich, daß verunsicherte Verbraucher sich fragen, ob man überhaupt reisen soll oder nicht und wer die Kosten trägt, wenn gebuchte Hotels, Ferienwohnungen oder auch Pauschalreisen aus Angst abgesagt werden. Der Rat der Verbraucherschützer: Ruhe bewahren und erst einmal abwarten. Da eine Übertragung der Geflügelpest auf Menschen äußerst selten ist und bisher überwiegend bei Personen mit intensivem Kontakt zu kranken Tieren vorgekommen ist, sieht die Verbraucherzentrale derzeit keinen Grund für eine kostenlose Stornierung von schon gebuchten Reisen. Reisende können nur unter bestimmten Voraussetzungen den Reisevertrag wegen höherer Gewalt kündigen und brauchen die sonst üblichen Stornierungsgebühren nicht zu bezahlen. Juristen verstehen darunter ein von außen kommendes, unabwendbares und nicht voraussehbares Ereignis, das die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder vereitelt. Eine gebuchte Unterkunft kann nur dann wegen der Vogelgrippe kostenfrei beim Reiseveranstalterveranstalter storniert werden, wenn die Unterkunft nicht genutzt werden kann, weil sie in einem behördlich abgesperrten Gebiet liegt oder eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung vorliegt.
Wer also eine Reise absagt, muss mit Kosten rechnen. Bei Pauschalreisen sind die Rücktrittskosten umso höher je weniger Zeit noch bis zum Reiseantritt bleibt. Bei Buchungen in Hotels und Pensionen können nur die Verpflegungskosten abgezogen werden, bei Ferienwohnungen gegebenenfalls Nebenkosten, wie zum Beispiel Strom und Heizung. Keine Kosten entstehen allerdings, wenn eine Belegung durch neue Gäste erfolgt. Wer mehr zum Thema Reiserecht wissen möchte, der kann sich mit seinen Fragen rund um das Verbraucherrecht an die Verbraucherzentrale wenden, und zwar am Montag, Dienstag, Donnerstag von 10.00-18.00 Uhr und Freitag von 10.00 bis 13.00 Uhr. Im Internet halten wir unter dem Button Beratungsthemen „Verbraucherrecht“ auf unserer Homepage aktuelle News bereit (Verbraucherrecht) und unter (Verbraucherrecht: Beratung) einen Überblick mit Kurzinformationen über unsere juristischen Beratungsangebote bereit.
Für Reisende in die von der Vogelgrippe stärker betroffenen Länder und Gebiete gibt die Verbraucherzentrale folgende Tipps:
- Nach Rücksprache mit dem Hausarzt eventuell eine Grippeimpfung durchführen lassen (spätestens 2-3 Wochen vor Reiseantritt),
- direkte Kontakte mit lebendem Geflügel (und anderen Tieren!) vermeiden,
- Verzicht auf den Besuch von Geflügelmärkten und -Höfen,
- auch im Ausland Geflügel immer nur gut durchgegart verzehren,
- Vorsicht für Trekkingtouristen, die auf Bauernhöfen übernachten möchten,
- keine Geflügelprodukte, Souvenirs oder Federn mit nach Hause nehmen.
Weitere Fragen zum Thema beantwortet die Verbraucherzentrale Bremen unter der Durchwahl 0421 1607754.
Wer mehr zum Thema Vogelgrippe lesen möchte, kann folgendem Link öffnen: Vogelgrippe in Deutschland
Das Auswärtige Amt hält auf seiner Homepage ein ausführliches Merkblatt zur Vogelgrippe bereit, das sich unter folgendem Link findet: www.auswaertigesamt.de/www/de/laenderinfos/gesundheitsdienst/merkblatt/vogelgrippe_html.
Mo, 13. Mär 2006



