Verbotene Telefonwerbung nimmt kein Ende
Verbraucherzentrale Bremen veröffentlicht Umfrageergebnisse
Die am 4. August 2009 in Kraft getretenen gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung bleiben hinter den Erwartungen zurück. Dies ergibt sich schon jetzt aus den Zwischenergebnissen der seit März 2010 von den Verbraucherzentralen durchgeführten Umfrage. Die Verbraucherzentralen bekräftigen ihre Forderung, dass am Telefon geschlossene Verträge einer schriftlichen Bestätigung bedürfen.
Bundesweit haben sich 40.754 Verbraucher an der seit März 2010 durchgeführten Umfrage der Verbraucherzentralen beteiligt. Davon stammten knapp 350 Verbraucher aus Bremen. Bei den meisten Anrufen, die die Bremer erhielten, drehte es sich um Werbung für Gewinnspiele und Lotteriedienstleistungen (66%). 22% der bremischen Teilnehmer erhielten einen Anruf von Energieversorgern, Telefon- und Internetdienstleistern, einem Zeitschriftenvertrieb oder einem Dienstleister für Bank- und Finanzprodukte. 21% der Angerufenen sollten eine kostenpflichtige Rufnummer zurückrufen. Knapp einem Drittel der Teilnehmer (32%) war nicht klar, dass sie am Telefon einen Vertrag abgeschlossen haben. Am Einverständnis für den Werbeanruf fehlte es bei insgesamt 96% der Angerufenen. Die Anzahl der Beschwerden ist bei der Gruppe der 30- bis 65-jährigen Verbraucher am höchsten (61%).
Ganz offensichtlich haben die gesetzlichen Neuregelungen nicht das gewünschte Ergebnis gebracht. „Wir bekräftigen unsere Forderung, dass am Telefon geschlossene Verträge von Verbrauchern schriftlich bestätigt werden müssen“, betont Irmgard Czarnecki, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Bremen. „Es kann nicht sein, dass Verbraucher trotz eines gesetzlichen Verbotes Werbeanrufe erhalten und sich hinterher gegen untergeschobene Verträge zur Wehr setzen oder Abbuchungen bei ihrer Bank wieder rückgängig machen müssen. Verbotene Telefonwerbung darf sich nicht länger lohnen!“
Wirtschaftsstaatsrat Dr. Heiner Heseler begrüßt die von der Verbraucherzentrale durchgeführte Umfrageaktion. Deutlich wird, dass sich ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes die Lage nicht entspannt hat. Heseler: „Dieses Thema werden wir weiterhin eng in Abstimmung mit der Verbraucherzentrale verfolgen. Insbesondere im Hinblick auf die Verbraucherschutzministerkonferenz im Herbst wird sich Bremen dieses Thema noch einmal genau anschauen und gegebenenfalls Änderungen am Gesetzesrahmen vorschlagen.“
Typische Beispiele: Gewinnspiel- und Lotteriewerbung
Die Anrufer werben dafür, dass sich die Angerufenen in Listen zur Teilnahme an diversen Gewinnspielen eintragen lassen. Dabei fragen sie nach Kontonummer und Bankleitzahl, um anschließend einen monatlichen Beitrag vom Konto einzuziehen. Häufig erhalten Verbraucher dann eine schriftliche Mitteilung darüber. In anderen Fällen gaukeln die Anrufer das Bestehen eines Vertragsverhältnisses vor. Die Angerufen werden dann gefragt, ob sie den Vertrag verlängern oder beenden möchten. Um das Notwendige zu veranlassen, werden in diesen Fällen auch die angeblich schon vorliegenden Bankverbindungsdaten abgefragt, damit sie im System abgeglichen werden können. Besonders dreist ist es, wenn sich die Anrufer als Verbraucherschützer ausgeben, die Verbraucher vor lästiger Werbung bewahren wollen und nach einem ganz ähnlichen Schema Verträge unterschieben.
Zeitschriftenwerbung
Ein Klassiker bleibt nach wie vor auch das telefonische Anbieten von Zeitschriftenabonnements. Die Verbraucher berichteten hier von der Akquise durch einzelne Verlagshäuser (zum Beispiel Bauer Media Group, Bauer Verlag Hamburg). Zeitschriftenabonnements wurden vielen Verbraucher auch telefonisch von Kooperationspartnern einzelner Privatsender (zum Beispiel von der SAT1/Pro7-Gruppe) angeboten, nachdem sie zuvor beim Televoting oder bei Gewinnspielen teilgenommen haben.
Telekommunikations- und Internetdienstleister
Im Bereich Telekommunikation- und Internetdienstleister sind hier nach den Angaben der Verbraucher Anbieter wie Primacall, klarmobil, Unity Media, Vodafone in Erscheinung getreten. Nach wie vor werden Fälle geschildert, dass Verbraucher bei dem Anrufer lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt haben und daraufhin Vertragsbestätigungen erhalten.
Predicitve Dialer
Kurz nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelungen wurden sogenannte predictive dialer Programme eingesetzt, durch die gleichzeitig mehrere Verbraucher angewählt werden, von denen aber nur zum zuerst Abhebenden eine Verbindung hergestellt wird. Alle anderen hören das Klingeln und erhalten beim Abheben keine Verbindung. Die Belästigung entsteht hier bereits durch das Klingeln und die damit verbundene Vortäuschung eines Anrufs (ca. 7% der Teilnehmer aus Bremen). Anrufe von prediktiven Dialern können bislang nicht mit Bußgeldern geahndet werden.
Mi, 14. Jul 2010



