Die UWG-Reform ist zu begrüßen, aber unzureichend
Nach der geplanten Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb werden nunmehr Schlussverkäufe und
Sonderveranstaltungen ganzjährig erlaubt sein. Auch die Sortiments- und Saisonwarenbeschränkung wird wegfallen. Somit
können zukünftig auf das gesamte Sortiment Preisnachlässe ohne Saisonwarenbeschränkung eingeräumt werden. Ebenfalls
entfallen werden die Regelungen zum Jubiläumsverkauf, der bislang nur alle 25 Jahre durchgeführt werden durfte.
Durch weitere Gesetzesänderungen soll der Kundenfang durch Lockangebote oder „ondpreise“ , die einen Preissturz
vorgaukeln sollen, weitgehend eingeschränkt werden. So muss in Zukunft bei besonders günstig angebotenen Waren dann auch
tatsächlich ein entsprechender Vorrat vorhanden sein. Eine Beschränkung auf „solange der Vorrat reicht“ ist dann allein
nicht mehr ausreichend. Aus Sicht des Verbraucherschutzes ist dies nicht ausreichend. Eine klare Frist von drei Tagen
innerhalb der die beworbenen Produkte vorrätig sein müssen, wäre hier notwendig gewesen.
Explizit ins Gesetz aufgenommen wird das Verbot der Schleichwerbung und von irreführenden Angaben über die Ergebnisse von Warentests. Außerdem soll auch die Ausnutzung der Unerfahrenheit von Kindern sanktioniert werden. Hierzu ein aktuelles Beispiel: Ein Schokoladenhersteller wirbt derzeit in Fernsehspots mit einer „Kinder-Milchtaler-Aktion“. Dabei erhalten Kinder eine Gutschrift von 5 Euro, wenn sie insgesamt 75 „Milchtaler“ sammeln. Auf jeder Packung „Kinderschokolade“ sind zwei „Milchtaler“ abgebildet. Um in den Genuss der Gutschrift auf ein Konto bei der Postbank zu kommen, müssen die Kinder also mindestens 38 Tafeln Kinderschokolade kaufen. Aus der Sicht von Fast-Food-Herstellern und Lebensmittelkonzernen kaufen die Kinder exakt das Richtige: mehr Süßes, mehr Chips, mehr Fast Food, mehr gezuckerte Getränke. Diese Werbung von Ferrero ist ein besonders dreistes Beispiel dafür, mit welchen Tricks Kinder zum Kauf ungesunder Lebensmittel verleitet werden sollen. Hier wird die Sammelleidenschaft und die Vorliebe für Süßes ausgenutzt.
Eine weitere Neuerung soll die Möglichkeit der Abschöpfung von Unrechtsgewinnen sein. Unrechtsgewinne scheinen unversieglich. Man denke nur an die unseriöse 0190er Faxwerbung, die Dialerprogramme im Internet oder die Gewinnversprechen, mit denen Verbraucher seit Jahrzehnten an der Nase herumgeführt werden. Hierzu ein weiteres Beispiel: Durch zu gering gefüllte Packungen haben die Verbraucher in Deutschland im vergangenen Jahr rund 1 Milliarde Euro zu viel bezahlt. Das ergibt sich aus der bundesweiten Statistik der Füllmengenkontrollen an Fertigpackungen der Eichbehörden der Länder für das Jahr 2001. Danach ist bei rund zehn Prozent aller Lebensmittel weit weniger in der Packung als auf dem Etikett angegeben. Ein Vier-Personen-Haushalt zahlt damit im Jahr 35 Euro für etwas, was zwar auf der Verpackung draufsteht, aber nicht drin ist. Es fehlen derzeit jegliche Anreize für eine saubere Abfüllpraxis. Mit dem geringen Kontrollumfang und einer Bußgeldhöhe von höchstens 10.000 Euro ist kein Abschreckungseffekt verbunden.
Diese Firmen zu „bestrafen“, indem man ihnen den zu Unrecht erwirtschafteten Gewinnanteil wegnimmt, klingt auf den ersten Blick gut und gerecht. Die Verbraucherzentrale des Landes Bremen e.V. muss das Reformvorhaben dennoch kritisieren. Die Regelungen ist nicht praktikabel. Bereits die Vorstellung, dass die Verbraucherverbände und Wettbewerbsvereine die regelverletzenden Firmen verklagen, ist mangels finanzieller Ausstattung nicht durchführbar. Hinzu kommt folgendes: Im Zuge der Globalisierung agieren (gerade) viele unseriöse Firmen vom Ausland aus, was eine Gewinnabschöpfung erheblich erschwert. Die Flucht in die Weite, Weite Welt wird zunehmen nach den ersten erfolgreichen Prozessen, so wie es die Verbraucherzentrale schon bei den unseriösen Gewinnspielfirmen beobachten musste. Die Erfahrung zeigt: Kaum Jemand ist so flexibel, wie Diejenigen, die es darauf anlegen, im Unrecht zu agieren.
Das alles ist auch Ausdruck eines generellen Problems: Zwar gibt es immer mehr Rechte und Gesetze zum Schutz der Verbraucher, aber es wird auch immer schwieriger sie durchzusetzen.
Fr, 14. Jan 2005



