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Steinreich werden im Handumdrehen: Heim- und Nebenverdienste – die Kehrseite der schnellen „Mark“

Die Geschäfte mit Nebenverdiensten blühen. Immer wieder finden die schwarzen Schafe der Branche einen Weg, um aus der Leichtgläubigkeit der Interessenten Kapital zu schlagen. Vorweg die wichtigsten Tipps:

Um es vorweg zu nehmen: Alle Heim- und Nebenverdienstangebote, bei denen vom Interessenten vorab ein Geldbetrag gefordert wird, sind unseriös! Es macht dabei keinen Unterschied, ob sie über entsprechende Inserate in den Zeitungen und Zeitschriften, als Handzettel unter der Windschutzscheibe oder als Hauswurfsendung angeboten werden. Wer sich vor unseriösen Angeboten schützen will, darf nicht nur Erkundigungen über die Seriosität des Anbieters einholen. Die Frage der Seriosität nützt wenig, wenn der Interessent trotzdem am Ende draufzahlt. Es ist nun mal teilweise rechtens, auch „Wundertüten“ für Erwachsene zu verkaufen. Hüten Sie sich vor der Katze im Sack. Für den Selbstschutz kommt es darauf an, die miesen Maschen zu erkennen. Hierzu sind folgende Maschen zu beobachten und zu unterscheiden:

Die Know-how-Masche:

über Kleinanzeigen mit Schlagwörtern wie „Topverdienstmöglichkeiten“, „...solide Heimtätigkeit“, „2.000,- Euro Nebenverdienst vom Küchentisch aus“, „Geld im Handumdrehen verdienen“, „Verdienen Sie bis zu 3.000,- Euro pro Woche mit Ihrem Computer“, wird hier der Kontakt mit den Interessenten aufgenommen: „... Näheres gegen 1,44 Euro in Briefmarken“. Wer sich hier meldet, erhält ein meist dilettantisches Prospekt mit Angeboten angeblich „wertvoller“ Tipps, Tricks, Geheimnissen und Verfahren. Das Know-how soll in Form von Broschüren oder sog. „Starterpaketen“ erworben werden. Die Preise liegen zwischen 5,- und 75 Euro und werden meist per Nachnahme erworben. Für 30,- Euro soll der Interessent beispielsweise erfahren, wie er pro Woche „bis zu“ 1.000 Euro durch leichte Arbeit vom Küchentisch aus verdienen kann. Er erhält dazu eine aus vier DIN A5 kopierten Schreibmaschinenseiten bestehende Bastelanleitung für einen Blumenkübel aus Holz. Die Kübel könnten dann auf Flohmärkten verkauft werden.

Abschließend hält die Broschüre noch einen „Supertipp“ parat: Wer des Bastelns nicht mächtig sei, könne es ja einfach so wie der Anbieter machen, die Broschüre massenhaft kopieren und über Kleinanzeigen vertreiben. Wie bei jedem Kaufvertrag gilt auch hier das Gewährleistungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Rückzahlung des Kaufpreises hat daher nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn ein erheblicher Mangel des Know-hows dargelegt und bewiesen werden kann. Da aber bei diesen „Wundertüten“ in den wenigsten Fällen der Inhalt vertraglich festgelegt wurde und auch sonst keine Versprechungen gemacht worden sind, muss das Geld als verloren oder allenfalls als teures Lehrgeld betrachtet werden. Wer beispielsweise eine „Dokumentation alter Werbeanzeigen“ bestellt, darf sich nachher nicht wundern, wenn er dazu alte Illustrierte zugesandt bekommt.

Die Model-Masche:

Verträge rund um Mode, Models und Mannequins sind besonders dann mit Vorsicht zu genießen, wenn sie über Kleinanzeigen beworben werden. Hierzu zählen alle Spielarten, vom gesuchten „Kindergesicht 2003“ über die „Haustier-Model-Agentur“ bis hin zu „Laufsteg- und Schmink-kursen“. Hier sind überwiegend die sogenannte Laufstegkurse besonders nutzlos und gefährlich für die Geldbörse, denn nicht selten werden für ein kurzes Seminar Preise von über 1.000,- Euro gefordert. Stets wird dabei eine Traumkarriere als Model vorgegaukelt, die sich um so eher einstellen würde, wenn zusätzlich auch noch „professionelle“ Fotos angefertigt werden, die natürlich auch ihren Preis kosten. Außerdem sei eine Karteiaufnahme – auch entgeltpflichtig – ratsam, so die Gaukelei. Den selbsternannten Agenturen kommt es aber nur auf das Geld der Kunden an. Wer hier zahlt, kann sicher sein, dass seine Vermittlungsdaten dort nur müde vor sich hindümpeln. In keinem Fall sind den Verbraucherzentralen erfolgreiche Vermittlungen bekannt geworden. Seriöse Modelagenturen vermitteln kostenlos auf der Basis der Teilhabe am Honorar.

Die Traumjob-Masche:

Per Kleinanzeige in den Tageszeitungen werden beispielsweise „Arbeiten auf einer Bohrinsel“, „Kfz-Überführungen“ oder „Arbeitsmöglichkeiten in Übersee“ angeboten. Wer sich dafür interessiert, erfährt unter den angegebenen Telefonnummern, dass weiterführendes Informationsmaterial per Nachname zu einem Preis zwischen 30,- und 100,- Euro zugesandt wird. Wer zögert, dem wird erklärt, dass er dieses Geld bald durch die „enormen Verdienstmöglichkeiten leicht wieder heraus“ habe. Soweit die Werbung. Bei den „Arbeiten auf einer Bohrinsel“ besteht die Wirklichkeit in einer allgemeinen Information, wie eine Bohrinsel funktioniert und in einem Adressteil von internationalen Erdölfirmen und den Anschriften der Botschaften und Konsulate der erdölfördernden Länder, die „immer wieder mal“ Arbeiten auf einer Bohrinsel zu vergeben haben. Als Draufgabe gibt es noch einen 50 Seiten starken DIN A 4 Notizblock „für eigene Notizen“, der aber wohl eher als Auffüllmaterial der Nachnahme gedacht ist, um das Nachnamepaket nicht so mickrig wirken zu lassen.

Ähnlich verhält es sich mit den „Kfz-Überführungen“. Hier erhält der Interessent neben mageren Informationen, die auch innerhalb weniger Minuten telefonisch von den zuständigen Zollbehörden eingeholt werden könnten, Kopien italienischer Tageszeitungen mit den Anzeigen der örtlichen Automobilfirmen. Der Interessent soll im Inland gebrauchte Kraftfahrzeuge erwerben und diese in Italien feilbieten, weil dort angeblich eine riesige Nachfrage herrsche. Auch die „Arbeitsmöglichkeiten in Übersee“ sind eher theoretischer Natur. Der Anbieter verlangt hier hinsichtlich der Bewerbung für die übersetzung der Arbeitspapiere in die entsprechende Landessprache einen Betrag von 150,- Euro. Wer den Betrag zahlt, kann ihn gleich als verloren abschreiben, denn selbstverständlich kommt es nicht zur erhofften Anstellung, weil sich der Arbeitgeber in übersee angeblich für einen anderen Bewerber entschieden hat. Wenn der Wortlaut der Anzeige erwarten lässt, dass der Inserent selbst Arbeit zu vergeben hat, statt dessen aber nur Broschüren verkaufen will, so liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Melden Sie solche Fälle der Verbraucherzentrale. Sie wird die entsprechenden Schritte einleiten.

Die Unternehmer-Masche:

Die Spannbreite reicht von Computer-Horoskopen, Geburtstagsblättern, Direktvertrieb angeblich neuer Diätprodukte, über Kosmetika bis hin zu Reinigungsmitteln und dergleichen. Hier investieren die Anbieter schon etwas mehr Kapital, um die Interessenten zu ködern. Statt unleserlicher Kopien werden bunte Hochglanzprospekte eingesetzt, auch die Anzeigen in den Tageszeitungen sind meist eine Nummer größer. Oft werden Informationsveranstaltungen in Nobelhotels angesetzt. Anzug und Kostüm sind obligatorisch. Dies alles dient aber lediglich dazu, Seriosität vorzutäuschen. Bei der Computermasche wird zum Beispiel versucht, ein Computerprogramm zum Preis von ca. 5000,- Euro zu verkaufen. Neben anderen esoterischen Fähigkeiten soll dieses Programm in der Lage sein, verschiedene Horoskope – vom indischen über das indianische bis hin zum chinesischen Horoskop – aus persönlichen Daten automatisch zu erstellen. Dabei wird den Interessenten vorgegaukelt, sie könnten diese Horoskope über Kleinanzeigen mit einem enormen Gewinn veräußern. Die Anbieter stellen dabei die Verdienstmöglichkeiten in den schillernsten Farben dar. Wer zögert, dem wird vorgeworfen, er wolle gar nicht reich werden und er sei selber Schuld, wenn er anderen das Geschäft überlasse. Ausnahmsweise „und nur heute“ würde aber das Programm mit einem „Rabatt“ von 1.000 Euro angeboten werden. Viele Leichtgläubige und unerfahrene Opfer ließen sich hier schon zum Vertragsabschluß hinreißen. Sie mussten schon bald feststellen, dass das Geld zum Fenster hinausgeworfen war, denn vergleichbare Programme sind im Fachhandel massenhaft auf CD-ROM für sage und schreibe 10,- Euro zu erhalten. Die Aussichten, diese Verträge wieder rückgängig zu machen, sind aber eher als gering zu bezeichnen, weil in den Verträgen nirgends eine Gewinnmarge versprochen wird. Wer sich auf den Standpunkt stellt, dass derartige Verträge sittenwidrig und damit nichtig sind, wird mit einem gewissen Prozessrisiko in einen Rechtsstreit gehen müssen, weil es zum einen niemandem verboten werden kann, sein Geld quasi zum Fenster hinaus zu werfen und weil die Beweissituation verzweifelt ist. In diese Kategorie fällt auch die Plakat-Masche. Hierbei sollen die künftigen Unternehmer Werbeflächen auf den Veranstaltungsplakaten der örtlichen Fußballvereine an die Ladenbesitzer und Handwerksbetriebe nach dem Klinkenputzprinzip verkaufen. Der neue Unternehmer muss entweder eine „Unternehmensbeteiligung“ in fünfstelliger Größenordnung zahlen und/oder die Druckkosten der Plakatauflage übernehmen. Tatsächlich sind aber die Werbeflächen in den meisten Fällen unverkäuflich, weil die Gewerbetreibenden des Bezirks entweder bereits bei der Konkurrenz entsprechende Werbeflächen gemietet haben oder aber die Sportvereine schon längst in Exklusivverträgen mit anderen – hoffentlich seriösen – Plakatherstellern gebunden sind. Wer als selbständiger Unternehmer erfolgreich arbeitet, hat sich in aller Regel selber selbständig gemacht, er hat seine Selbständigkeit nicht von einer anderen Firma erworben oder sonst wie verliehen bekommen. Erste Informationen über die Wege in die Selbständigkeit bieten die Industrie- und Handelskammern kostenlos.

Die Vermittler-Masche:

Hier handelt es sich um den Verkauf und die Vermittlung von Spar- und Vermögensanlagen, insbesondere Versicherungen, Bausparverträge und stille Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Art. Von sogenannten Vermögensberatern, beziehungsweise Vermittlungsgesellschaften werden dazu Mitarbeiter gesucht. In aller Regel sollen sich die Interessenten zunächst einmal selber versichern lassen, um dann weitere Mitarbeiter zu werben, die ihrerseits entsprechende Versicherungsverträge abschließen und weitere Mitarbeiter zu werben haben usw. Bei diesen Schneeballsystemen geht es den Vertreibern nicht etwa darum, neue Arbeitsplätze zu schaffen, sondern einzig und allein um den Abschluss neuer Verträge. Die angeworbenen Mitarbeiter erhalten von der Vermittlungsprovision allenfalls einen Bruchteil. Dafür wird den als „leitenden Managern“ eingestiegenen Mitarbeitern eine rasante Karriere in Aussicht gestellt. Die einzelnen Karrierestationen haben dabei teilweise recht aberwitzige Bezeichnungen. Den Interessenten wird zum Beispiel weisgemacht, sie könnten sich vom „Rubin-Status“ zum „Smaragd-Status“ emporarbeiten – ja selbst der „Diamant-Status“ sei kein unerfüllbarer Traum. Nachdem die neuen Mitarbeiter zunächst ihren Familien-, Freundes- und Kollegenkreis mit neuen Versicherungs- und Anlageverträgen versorgt haben, wird es zunehmend schwieriger, die Produkte zu vertreiben. Schon mancher musste dabei sehr schnell feststellen, dass nicht zuletzt auch die zugewiesene Vermittlungsprovision Mühe und Aufwand nicht lohnen.

Fr, 14. Jan 2005

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