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Tipps Rund um den Reisesicherungsschein

Veranstalter von Pauschalreisen sind verpflichtet, die Kundengelder mit einer Insolvenzversicherung abzusichern.

Dies müssen Sie mit einem sogenannten Sicherungsschein nachweisen. Der Sicherungsschein ist der Nachweis, daß die Versicherung bei Insolvenz des Reiseveranstalters die gezahlten Beträge erstattet und gegebenenfalls die Rückflugkosten übernimmt.

Reisebüros haben die Pflicht, ihren Kunden vor Beginn, das heißt spätestens bei Anzahlung der Reise den Originalsicherungsschein auszuhändigen. Das gilt auch für Last-Minute-Reisen. Oft ist der Sicherungsschein auf der Rückseite der Reisebestätigung aufgedruckt.

Unter http://www.tip.de/service/index.html kann man im Reiseveranstalterregister die freiwilligen Angaben der Versicherer einsehen. Sicherer ist es, sich nach der Buchung direkt beim Insolvenzversicherer nach der Gültigkeit des Versicherungsschutzes zu erkundigen – und zwar am besten, bevor man die Reise vollständig bezahlt. Adresse und Telefonnummer findet man auf dem Reisesicherungsschein. Die Versicherung ist zur Auskunft verpflichtet.

Wenn der Reiseveranstalter in die Insolvenz geht, ist der Insolvenzversicherer trotz des Sicherungsscheines nicht verpflichtet, organisatorische Hilfe zu leisten. Im Zweifelsfall müssen Reisende den Rückflug selbst organisieren! Die Reisenden können nur im Nachhinein die Rückflug- nebst Übernachtungskosten von der Insolvenzversicherung zurückverlangen, in dem sie den Sicherungsschein, die Buchungsbestätigung und den Nachweis über geleistete Zahlungen an den Veranstalter sowie Quittungen über eigenen Auslagen an den Insolvenzversicherer schicken.

Der Sicherungsschein ist nicht zu verwechseln mit einer Reiserücktrittsversicherung. Das ist eine private Versicherung, die zusätzlich abgeschlossen werden kann. Sie trägt die Stornokosten, wenn eine gebuchte Reise wegen Krankheit oder sehr wichtiger privater Gründe (etwa ein Todesfall) nicht angetreten werden kann.

Persönlich können sich alle Ratsuchenden wegen Verbraucherrechts­problemen an die Verbraucherzentrale Montag, Dienstag, Donnerstag von 10.00 - 18.00 Uhr und Freitag von 10.00 bis 13.00 Uhr wenden. Im Internet halten wir unter dem Button Beratungsthemen „Verbraucherrecht“ auf unserer Homepage einen Überblick mit Kurzinformationen über unsere juristischen Beratungs­angebote bereit.

Mo, 29. Aug 2005

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