Rechtsanwältin Günther trickst mit Gerichtsentscheidung und droht mit Klage
Die Verbraucherzentrale Bremen vertritt unbeirrbar die Meinung, dass sich Verbraucher von den Anbietern sogenannter Internetabofallen nicht einschüchtern lassen sollen. Der Rat: Man kann es momentan getrost auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen!
Bei dem von der Anwältin Katja Günther, dem „schwarzen Anwaltsschaf“, zitierten Urteil (PDF, 252 KB) des Amtsgerichts Wiesbaden vom 4.8.2008 (Az.: 93 C 619/08) wird der falsche Eindruck erweckt, das Gericht habe der Entgeltforderung der Online Service LTD zugestimmt, so auch ein Sprecher des Amtsgerichts Wiesbaden. Dabei hat das Gericht ausdrücklich nicht entschieden ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zwischen den Parteien zustande kam, der die Forderung rechtfertigt.
Downloads:
- Das Urteil des AG Wiesbaden (PDF, 252 KB)
- Die Pressemitteilung des AG Wiesbaden (PDF, 69 KB)
Mi, 01. Okt 2008



