Preselection
Verbraucher sollen zukünftig besser vor untergeschobenen Verträgen bei der Umstellung der Betreibervorauswahl (Preselection) geschützt werden
Bislang musste der aktuelle Anbieter den Telefonanschluss des Kunden schon dann umstellen, wenn der neue Anbieter bloß behauptete, der Kunde wolle wechseln und habe seinen alten Vertrag gekündigt. Nun muss der neue Anbieter die Erklärung des Kunden zur Einrichtung oder Änderung der Betreibervorauswahl oder die ihm vom Kunden erteilte Vollmacht zur Abgabe dieser Erklärung schriftlich oder in Textform vorlegen.
Näheres können Sie der Verbraucherinformation (PDF, 41 KB)
des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entnehmen.
Do, 30. Jul 2009
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