Verbraucherzentrale Bremen
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Themen :: Verbraucherrecht :: Nutzungsentschädigung

EuGH: Umtausch defekter Geräte muss kostenlos sein

Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Nutzungsentschädigung bei fehlerhaften Produkten.

Verkäufer dürfen beim Austausch von fehlerhaften Produkte keine Entschädigung dafür verlangen, dass die defekte Ware vorher benutzt worden ist. Anderslautende gesetzliche Regelungen in Deutschland sind mit dem höherrangigen europäischen Recht nicht vereinbar.

Hier geht es zur ->Pressemitteilung zum Urteil mit Infos.

Zum ->Text zu Folgen des Urteils für deutsches Recht und Verbraucher.

Do, 24. Apr 2008

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