Verbraucherzentrale Bremen
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Themen :: Verbraucherrecht :: Mehrwertsteuer für Beratung

Bund und Länder erhöhen Mehrwertsteuer für Beratung von sieben auf 19 Prozent

Verbraucherzentrale Bremen muss ab 1. Januar 2012 Beratungsgebühren erhöhen

Die Verbraucherzentralen müssen ab 2012 für ihre kostenpflichtigen Beratungen 19 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen. Bislang waren es nur sieben Prozent. Die Leidtragenden dieser Steuererhöhung sind die Verbraucher. Je komplexer die Anforderungen im Konsumalltag werden, desto größer ist die Suche nach unabhängiger Unterstützung. Vor diesem Hintergrund ist die Steuererhöhung fatal und kontraproduktiv.

Bislang galt für die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Ab 1.1.2012 müssen 19 Prozent abgeführt werden.i Das haben Bund und Länder beschlossen. Die Verbraucherzentralen werden dadurch mit etwa 850.000 Euro im Jahr zusätzlich belastet. Den Verbraucherzentralen bleibt nur die Möglichkeit die Beratungsentgelte zu erhöhen oder Angebote zu kürzen. Leidtragende sind mal wieder die Verbraucher.

Betroffen sind vor allem Geringverdiener

„Die zusätzlichen Abgaben treffen vor allem Geringverdiener. Wer in eine Abofalle tappt, vom Telekommunikationsanbieter über den Tisch gezogen wird oder dessen Versicherung eine Leistung verweigert, sucht Rat und Unterstützung. Diejenigen, die sich keinen Anwalt leisten können, sind auf die unabhängige Beratung der Verbraucherzentralen angewiesen“, betont die Geschäftsführerin Irmgard Czarnecki.

Verbraucherberatung wird mit 19 Prozent besteuert – Glücksspiele mit fünf Prozent

Jetzt eine Mehrwertsteuererhöhung vorzunehmen, die zu mehr Geld bei den Ländern und beim Bund führt, das nicht zurückgegeben wird, ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale ein Hohn. Auf der anderen Seite werden etwa die Abgaben für Glücksspiele im Zuge der Liberalisierung von knapp 17 auf fünf Prozent gesenkt. Was ist denn wichtiger – das Glücksspiel oder die unabhängige Verbraucherberatung?

Die Mehrwertsteuererhöhung passt auch nicht zur Ankündigung der Bundesregierung, die finanzielle Ausstattung der Verbraucherzentralen auf solide Füße zu stellen. CDU und FDP hatten 2009 im Koalitionsvertrag vereinbart, „ein langfristiges Finanzierungskonzept“ für die Verbraucherzentralen zu entwickeln. Auch widersprüchlich: Durch die Finanzkrise ist der Bedarf an unabhängiger Informationen nochmals gestiegen, wie die Koalition selber festgestellt hat.

Hinzu kommt: durch die Verbraucherberatung erfahren die Verbraucherzentralen, an welchen Stellen der Markt nicht funktioniert, wo es „schwarze Schafe“ gibt, welche Anbieter unzulässige Klauseln verwenden, welche (Finanz-)Produkte nichts taugen und wo Verbraucher über den Tisch gezogen und abgezockt werden. Durch diese Informationen von Verbrauchern können Verbraucherzentralen gegen Anbieter juristisch vorgehen und Verbraucherinteressen politisch vertreten. Der Sinn der Verbraucherberatung besteht also nicht in der Gewinnmaximierung, wie bei anderen Anbietern auf dem Markt, vielmehr geht es darum, die Rechte einzelner für alle durchzusetzen, eine anbieterunabhängige Beratung zu gewährleisten und den gesetzlichen Verbraucherschutz zu verbessern.

Verbraucherzentralen müssen besser ausgestattet werden

Wenn die Verbraucherzentrale Bremen diese Aufgabe für das Land Bremen wahrnehmen soll, muss sie auch mit entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet werden. Der Anteil der Förderung der Institution Verbraucherzentrale durch das Land Bremen lag im vergangenen Haushaltsjahr bei 27% des Finanzbedarfs. Ohne die Einnahmen aus Beratungsgebühren (25% des Finanzbedarfs) wäre eine kompetente Verbraucherberatung schon längst nicht mehr aufrecht zu erhalten, so Irmgard Czarnecki.

Die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Bremen weiter: „Wir mussten eine schwere Entscheidung treffen, entweder das Beratungsangebot zu reduzieren und Mitarbeiter zu entlassen oder die Beratungsgebühren zu erhöhen, in der Hoffnung, dass die Bremer Verbraucher diese von der Verbraucherzentrale ungewollte Preissteigerung akzeptieren und uns weiterhin die Treue halten.“

Dessen ungeachtet: Notwendig ist eine generelle Debatte über neue Wege einer besseren finanziellen Ausstattung der Verbraucherzentralen. Ein Ansatz könnten die Kartellstrafen sein. Egal ob Kaffee, Brillen oder Badezimmer- Keramik – oftmals sind es die Verbraucher, die mehr zahlen, als sie müssten. Derzeit zahlen überführte Kartellsünder zwar ein Bußgeld in die Staatskasse, 2009 und 2010 waren dies zusammen 564 Millionen Euro. Doch davon kommt bei den geschädigten Verbrauchern nichts an. Anders wäre dies, wenn ein Teil der Kartellstrafen dafür eingesetzt würde, die unabhängige Verbraucherberatung zu sichern und auszubauen, so Irmgard Czarnecki.

Die neuen Beratungsgebühren werden ab 27. Dezember auf der Website der Verbraucherzentrale Bremen veröffentlicht.

Do, 22. Dez 2011

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