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Ausweitung der Fahrgastrechte unumgänglich:
Neues Infoblatt des verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Initiative Pro Bahn

Bahnreisende sollen ab dem Jahre 2004 innerhalb der Europäischen Union nach dem Vorbild der Mindestrechte für Fluggäste einen Rechtsanspruch auf Entschädigung für ausgefal-lene oder verspätete Zugverbindungen erhalten. Das ist auch dringend notwendig. Die Rechte der Fahrgäste sind derzeit schlichtweg armselig. Zur Zeit gibt es nur diese „Rechte“:

Sollte das Ziel wegen einer beträchtlichen Verspätung nicht mehr erreichbar sein, darf man kostenlos zum Ausgangsbahnhof zurückkehren. Es ist dem Bahnkunden auch erlaubt, einen anderen Zug zu benutzen, mit dem das Ziel noch erreicht werden kann. Wenn man das Ziel wegen einer Verspätung gar nicht mehr erreichen kann, kann man sich den anteiligen Fahrpreis für die nicht genutzte Reststrecke erstatten lassen. Der Rest ist Kulanz („Kulanz, W; lat.fr. gefällig, entgegenkommend, großzügig“). Großzügig sind allenfalls die Tarife der Bahn, den gefälligen Service und die entgegenkommende Kundenfreundlichkeit vermißt man.

Das neue ->Infoblatt des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Initiative Pro Bahn informiert über die bescheidenen Rechte und die gängigen Kulanzregelungen. Außerdem stellt es die politischen Forderungen der beiden Institutionen zur Zukunft der Fahrgastrechte vor.

Fr, 14. Jan 2005

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