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Der Film zur Abzocke

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Die Internetfallensteller gehen um: Gedichte, Rezepte, Warenproben oder Downloads – die Masche ist immer die Gleiche. Die Seiten tarnen sich als „gratis“, dann kommt die Bestätigung über einen Abovertrag. Der Schaden geht in die Millionen. Die Zeitschrift Test berichtet, dass allein auf einem Konto der Connect 2 Content Ldt., das von der Polizei beschlagnahmt worden ist, in wenigen Wochen rund 700.000 € eingelaufen sind.

Wenn der Vertragsschluß verschleiert wird, gibt es keinen Vertrag und damit auch keinen Zahlungsanspruch. Die Betreiber wissen das und fahren deshalb eine Drohkulisse auf: Mahnung, Inkasso, Rechtsanwalt... Das ist alles nur harmloses Gekläffe.

Nicht drohen lassen. Nur bei einem Mahnbescheid (Tipp zum Mahnbescheid) reagieren. Der Mahnbescheid – so sieht ein Mahnbescheid (PDF, 465 KB) aus – enthält ein Formular – so sieht das Widerspruchsformular (PDF, 1.1 MB) aus. Kreuzen Sie einfach an: Ich widerspreche der Forderung insgesamt, unterschreiben Sie es und schicken Sie es innerhalb der Frist von zwei Wochen an das Mahngericht zurück. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Über den richtigen Umgang mit Abofallen haben wir einen ->kleinen Film gedreht.

Do, 18. Feb 2010

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