„Drei Schritte zum Glück“ Nicht von Alpenkönig und Creditreform einschüchtern lassen!
Die Verbraucherin staunte nicht schlecht, flatterte ihr doch das Mahnschreiben des Inkassounternehmens Creditreform (PDF, 694 KB) ins Haus, in dem branchenüblich übelst gedroht wurde – und zwar auch sogleich mit einem Eintrag in einer Datenbank, welcher dann „die Bonitätsbeurteilung“ beeinflussen kann. Um den Datenschutz ist es ja in Deutschland bekanntermaßen nicht gut bestellt und es ist traurig, dass nicht sogleich ein Blitz der Gerechtigkeit die magnetischen Speicher des Bösen zerstört. Die Verbraucherzentrale ist außerordentlich verwundert darüber, dass Creditreform dermaßen unseriöse Unternehmen vertritt. Unter anderem führt das neben dem Verlust der Seriosität nämlich auch dazu, dass der Datenbestand verunreinigt wird und nicht mehr ernst genommen und von Verbraucherschützern belächelt wird. Hintergrund ist die Vertretung der Firma Alpenkönig. Alpenkönig ist ein Eintragungsdienst für Gewinnspiele die im Internet stattfinden. Unseriös (I) „Eintragungsdienst“, „unseriös“ (II) „Gewinnspiele“ und unseriös (III) „die im Internet stattfinden“. Die Verbraucherzentrale ist geplagt von eins bis drei – aus Sichtweise des Alpenkönigs heißt es jedoch gegenläufig: „Drei Schritte zum Glück“.
Die Verbraucherzentrale warnt und rät grundlegend:
- nicht von Creditreform und anderen Inkassobüros einschüchtern lassen,
- keine Gewinnspiele mitmachen,
- Eintragungsdiensten das notwendige Misstrauen entgegenbringen,
- Vorsicht vor den Gefahren des Internets (insbesondere Downloads/Uploads und Internetabofallen).
Fr, 06. Feb 2009



