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Themen :: Verbraucherrecht :: Aktion gegen unerwünschte Telefonwerbung

Aktion gegen unerwünschte Telefonwerbung

Cold calls und „Slamming“

Kunde werden wider Willen – Das ist möglich, mittels Slamming Explosionsartig häuften sich zur Zeit die Beschwerden der Verbraucher über Telekommunikationsdiensteanbieter. Diese setzen bei ihrer Kundenaquise zunehmend auf Call-Center, die wiederum mit ihrer Überrumpelungstaktik am Telefon ahnungslosen Verbrauchern Verträge unterschieben.

Dabei werden Verbraucher unerbeten und überraschend angerufen (sogenanntes cold calling = Kaltaquise) und unter dem Vorwand, etwas gewonnen zu haben oder für die Zusendung von Informationsmaterialien über günstige Gesprächstarife um ihre persönlichen Daten gebeten. Anschließend werden sie mit einer Auftragsbestätigung und der Rechnung der Firma im Briefkasten überrascht. Uns sind auch viele Fälle zugetragen worden, in denen die Provider vor dem Vertragsoktroi nicht einmal ein Telefonat mit ihren Kunden in spe geführt haben.

Diese ungenierten modernen Geschäftspraktiken sind auch unter dem Begriff Slamming (abgeleitet vom englischen to slam für Zuschlagen) bekannt. Das Vorgehen der unseriösen Verbindungsnetzbetreiber verstößt zum einen wegen Irreführung und Belästigung des Angerufenen gegen §§ 3, 5 Abs. 1; 7 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Darüber hinaus wird gegen § 4 Nr. 10 UWG unter dem Gesichtspunkt des unlauteren Ausspannens und Abwerbens von Kunden verstoßen. Diese Vorgehensweise des Slamming stellt nicht nur eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs dar, sondern auch eine massive Behinderung des bisherigen und seriösen Anbieters.

Die Politik reagiert bisher nur zögerlich und eher ablehnend, obwohl die Lösung dieses Verbraucherschutzproblems - sofern gewollt - kinderleicht und logisch zwingend ist: Das Phänomen Slamming wird erst dann eliminiert werden, sobald sich illegale Werbeanrufe wirtschaftlich nicht mehr lohnen. Das wiederum ist nur zu erreichen, wenn telefonisch abgeschlossene Verträge ohne schriftliche Bestätigung unwirksam sind. Da dies zur Zeit nicht der Fall ist und die Justizministerin diese einfache Lösung nicht umsetzen will, ist der Verbraucherschutz gefragt. Die Verbraucherzentrale startet eine Aktion gegen unerwünschte Telefonwerbung und wird unseriöse Anbieter abmahnen. Auf unserer Homepage halten wir für verärgerte Verbraucher Informationen und ein Meldeformular bereit.

Meldungen über benachteiligende Geschäftsbedingungen im Internet oder die Zusendung von Vertragsformularen sind uns gleichfalls willkommen.

Im Internet halten wir unter dem Button Themen::Verbraucherrecht auf unserer Homepage aktuelle News rund um das Verbraucherrecht bereit und unter Beratung::Beratungsthemen::Verbraucherrecht einen Überblick mit Kurzinformationen über unsere juristischen Beratungsangebote. Wir halten aktuelle Informationen zum Arzthaftungsrecht & Medizinrecht und Hinweise zu diesem Beratungsangebot bereit. Die aktuellen Infotheknews finden sich unter folgendem Link: Beratung::Infothek::Aktuelles. Unser Verbraucherforum. Unsere E-Mail-Beratung.

Di, 24. Jun 2008

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