Abofallen: für Internet-Betrüger vor dem Amtsgericht Hamm
Nur in einem einzigen uns bekannten Fall ist der Betreiber einer Internetabofalle vor das Amtsgericht München gezogen und hat dort – wie man sagt – mit Pauken und Trompeten verloren.
Auch das Amtsgericht Hamm (17 C 62/08 (PDF, 80 KB)) hat in einem solchen Fall die Klage auf Zahlung rundheraus abgewiesen. Das Gericht war der Auffassung, dass der Besucher der Internetseite in den Glauben versetzt werde, es handele sich um ein kostenloses Angebot. Der Hinweis auf die Kosten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sei überraschend (->§ 305c BGB), wenn es an einem deutlichen Hinweis auf die Entgeltlichkeit der Leistungen auf der Internetseite fehle.
Niemand sollte sich durch Mahnungen und Drohungen mit oder durch ->Inkassobüros kirre machen lassen. Wenn jeder diesem Rat folgt, ist das Geschäftsmodell solcher Firmen, das auf Einschüchterung beruht, zerstört.
Sa, 23. Aug 2008



