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Themen :: Verbraucherrecht :: Abofallen: Amtsgericht Hamm

Abofallen: für Internet-Betrüger vor dem Amtsgericht Hamm

Nur in einem einzigen uns bekannten Fall ist der Betreiber einer Internetabofalle vor das Amtsgericht München gezogen und hat dort – wie man sagt – mit Pauken und Trompeten verloren.

Auch das Amtsgericht Hamm (17 C 62/08 (PDF, 80 KB)) hat in einem solchen Fall die Klage auf Zahlung rundheraus abgewiesen. Das Gericht war der Auffassung, dass der Besucher der Internetseite in den Glauben versetzt werde, es handele sich um ein kostenloses Angebot. Der Hinweis auf die Kosten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sei überraschend (->§ 305c BGB), wenn es an einem deutlichen Hinweis auf die Entgeltlichkeit der Leistungen auf der Internetseite fehle.

Niemand sollte sich durch Mahnungen und Drohungen mit oder durch ->Inkassobüros kirre machen lassen. Wenn jeder diesem Rat folgt, ist das Geschäftsmodell solcher Firmen, das auf Einschüchterung beruht, zerstört.

Im Internet halten wir unter dem Button Themen::Verbraucherrecht auf unserer Homepage aktuelle News rund um das Verbraucherrecht bereit und unter Beratung::Beratungsthemen::Verbraucherrecht einen Überblick mit Kurzinformationen über unsere juristischen Beratungsangebote. Wir halten aktuelle Informationen zum Arzthaftungsrecht & Medizinrecht und Hinweise zu diesem Beratungsangebot bereit. Die aktuellen Infotheknews finden sich unter folgendem Link: Beratung::Infothek::Aktuelles.

Sa, 23. Aug 2008

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