Das Recht muss der Realität hinterherkommen
Interview zum Urheberrecht und anderen Gefahren des Internet im Bremer Arbeitnehmer Magazin (BAM) 6 - August 2010
Spezialisierte Anwaltskanzleien mahnen die Verbraucher ab und fordern Schadensersatz. Die Summen sind oft beträchtlich. Oft wissen die Nutzer nicht, dass sie unrechtmäßig handeln.
Gerrit Cegielka berät bei der Verbraucherzentrale in Sachen Urheberrechtsverletzungen, Internet-Abzocke, illegale Downloads etc.
BAM: Man hört es immer wieder: Jugendliche laden sich Musik im Netz runter - und plötzlich ist da diese Rechnung über 1.200 Euro wegen der Verletzung eines Urheberrechts. Hat sich der Jugendliche also tatsächlich strafbar gemacht?
Gerrit Cegielka: In der Regel liegt kein Straftatbestand sondern ein zivilrechtliches Unrecht vor. Die entscheidende Frage ist, ob man die herunter geladenen Dateien privat nutzt oder zu gewerblichen Zwecken.
BAM: In der Regel laden sich Jugendliche – oder auch Erwachsene – Dateien, zum Beispiel Musikstücke für private Zwecke, also etwa die nächste Party, runter. Trotzdem kann einen das teuer zu stehen kommen?
Cegielka: Die Abmahnungen, von denen Sie sprechen, haben damit zu tun, dass viele Jugendliche sich die Songs oder ganze Alben oder auch Filme aus Tauschbörsen, sogenannten Filesharing-Netzwerken, herunterladen. Dort ist mit dem Downloaden (herunterladen) von Dateien in aller Regel auch der gleichzeitige Upload (hochladen) dieser Dateien verbunden. Das heißt, ich stelle, das, was ich auf der Festplatte habe, den anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung. Und das ist schlichtweg eine Veröffentlichung von fremden Dateien und damit eine schwerwiegende Verletzung von Urheberrechten.
BAM: Was raten Sie denn den Eltern bzw. Verbrauchern?
Cegielka: In Zeiten, in denen man sich gegen geringe Gebühr das Recht einkaufen kann, Musik oder andere Dateien legal zu kaufen, würde ich immer auf diese Möglichkeiten verweisen.
BAM: Das Internet fühlt sich ja erstmal so an, als wenn dort alle Inhalte frei verfügbar wären: Artikel aus Wikipedia nehme ich für mein Referat, Rezepte von Chefkoch.de für meinen Geburtstag und so weiter. Viele Jugendliche haben häufig kein Unrechtsbewusstsein, wenn sie sich Sachen runterladen. Ein Ladendiebstahl wird sich doch immer anders anfühlen als ein Download, oder?
Cegielka: Das ist eine der Gefahren im weltweiten Netz. Alles sieht ganz leicht aus. Aber mit fremdem geistigem Eigentum muss man trotzdem umgehen lernen – auch die Jugendlichen. Das Internet ist dazu gedacht, den geistigen Austausch möglichst grenzenlos zu gestalten. Nur: Wie im wirklichen Leben auch, gibt es hier Grenzen, die man auch im Internet nicht überschreiten sollte und auch nicht darf. Im Hinblick auf persönliche Daten, aber auch im Hinblick auf den Umgang miteinander – denken Sie an die Mobbing-Fälle auf dem Internetportal „Schüler VZ“. Aber da es im Internet kein direktes Gegenüber gibt, man vermeintlich völlig allein vor dem Rechner sitzt und das Internet grenzenlos scheint, kommt es leichter zu solchen Persönlichkeits- oder Rechtsverletzungen. Es ist unsere Aufgabe, als Erwachsene, als beratende Institutionen, die entsprechenden Informationen weiter zu geben. Die Anwälte und Kanzleien, mit denen wir es hier zu tun haben, nutzen dagegen genau diese Wissenslücken oder noch nicht ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein.
BAM: Es gibt aber doch zum Thema Urheberrecht viele parallele Entwicklungen: Menschen schreiben ganze Romane, indem sie Texte aus dem Internet aneinanderreihen. Manche Musik-Bands stellen ihre Songs schon kostenlos ins Internet. Was glauben Sie, wie wird sich das Thema weiterentwickeln?
Cegielka: Die Konflikte werden zunächst mal mehr werden. Im Jahr 2009 waren 450.000 Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen unterwegs! Tendenz steigend. Bei uns in der Beratung sind die Fälle um 100 Prozent gestiegen. Nehmen Sie das Beispiel Homepage: Je einfacher es wird, sich eine eigene Website zu kreieren, desto öfter werden dort Fotos auftauchen, die andere gemacht haben und deren Verwendung eine Verletzung des Urheberrechts darstellt. Aber: Für sein Eigentum ist erstmal jeder selber verantwortlich. Und da habe ich als Eigentümer auch einen Spielraum: Wie gehe ich um mit Urheberrechtsverletzungen? Wenn meine Künstlerexistenz in Frage gestellt wird, werde ich damit anders umgehen als bei Bagatell-Geschichten. Wenn ich als Journalist meinen Text irgendwo wiederfinde, muss ich nicht gleich eine Abmahnung schicken. Ich kann da auch hinschreiben und sagen, das sind die Honorarsätze, bitte bezahlen Sie für die Veröffentlichung. Wenn ich seit 20 Jahren erfolgreich Musik mache und ein alter Song von mir wird im Internet veröffentlich, kann ich sagen: Schön, dass den noch jemand hören will.
BAM: Nur gibt es da eben ein regelrechtes Geschäft seitens der Kanzleien, die diese Abmahnungen verschicken und sofort die scharfe Gangart wählen. Diese Anwälte brauchen doch ein Mandat, oder werden sie auf eigene Faust aktiv?
Cegielka: Nein, die Kanzleien haben ein Mandat. Sony Music etwa oder Universal Music beauftragen Anwaltskanzleien, um Urheberrechtsverletzungen zivilrechtlich zu verfolgen. Und da gibt es eine ganze Bandbreite von Forderungen, die immer in sogenannten Vergleichsvorschlägen enden. Da heißt es dann sinngemäß: Wir bieten Ihnen freundlicherweise die Zahlung einer Summe XY an, und dann ist die Sache erledigt. Für ein einziges Musikstück können das schon mal 290 - 450 Euro, für ein Musikalbum 1200 Euro oder für einen Film bis zu 1.700 Euro sein. Ich berate hier aber auch einen Verbraucher, der wegen dreieinhalbtausend MP3 Dateien angeschrieben wurde und da wollte die Kanzlei 8.000 Euro Schadensersatz...
BAM: Das ist dann quasi noch günstig...
Cegielka: Im Verhältnis, ja.
BAM: Wie schützt denn das Gesetz den Verbraucher? Wenn man davon ausgeht, dass viel diese Taten unwissentlich begehen?
Cegielka: Es ist schlicht so, dass das Recht der Realität hinterherkommen muss. Das Internet ist in Bezug auf die Gesetze und die Rechtsprechung ein ganz, ganz junges Phänomen – da muss das Schutzbedürfnis der User erst mal deutlich werden. Urheberrecht, das war ursprünglich eine ganz elitäre Geschichte, die juristisch ein Nischendasein führte. Jetzt werden solche Fälle plötzlich zum Massenphänomen. Man hat sich auch logischerweise bislang wenig damit beschäftigt, dass der „Täter“, also der unwissende User, auch Schutz braucht. Es kommt ja noch dazu, dass bei den Abmahnungen nicht die eigentlichen „Täter“, sondern diejenigen belangt werden, die den Internetanschluss bezahlen. Und da wurde in der Vergangenheit eine sehr weitreichende Haftung angenommen. Der Inhaber des Internetanschlusses hatte dafür im Grunde die gleiche Verantwortung wie für sein Konto: Wie gehe ich mit meiner Kontokarte um? Mit meinen PIN-Nummern etc. Das hat die Rechtsprechung 1 zu 1 auf die Anschlussinhaber übertragen. Man war also für alles verantwortlich, was über diesem Anschluss passierte. Wir haben jetzt seit Mai das erste BGH-Urteil, das eine Art neuen Rahmen setzt: Was ist dem Anschluss-Inhaber zumutbar? Welche Sicherheitsmaßnahmen muss er treffen, welche kann man von ihm nicht verlangen. Mit diesem Urteil wird dem Schutzbedürfnis der Verbraucher erstmals ein wenig Rechnung getragen.
Mi, 24. Aug 2011



