Kein Abschluss unter dieser Nummer
Verbraucherzentrale startet Aktion gegen unerwünschte Telefonwerbung
Die Beschwerden über belästigende Werbeanrufe und damit verbundene Vertragsabschlüsse (oftmals ->Slamming) nehmen weiter zu.
Anlass für die Verbraucherzentrale, massiv gegen dagegen vorzugehen. Dazu ist allerdings die Mitwirkung der Verbraucher unerlässlich.
Die Rechtslage ist eindeutig: Wer einem Unternehmen nicht ausdrücklich Werbeanrufe gestattet hat, darf nach ->§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) nicht auf seinem Privatanschluss mit Werbung belästigt werden.
Jeder Einzelne hat einen Unterlassungsanspruch, den er gerichtlich durchsetzen könnte – aber das ist mühselig und unökonomisch.
Die Verbraucherzentrale hat ebenfalls einen ->Unterlassungsanspruch, den sie im Wege eines ->Abmahnverfahrens und notfalls mit der ->Verbandsklage durchsetzen kann.
Die Unterlassungsverpflichtungen der Firmen wirken dann für alle Verbraucher; bei Verstößen dagegen drohen empfindliche Geldstrafen. Voraussetzung für den Erfolg solcher Verfahren ist die Kenntnis und Beweisbarkeit ganz bestimmter Daten, nämlich insbesondere
- Datum und Uhrzeit des Anrufs
- Name des Anrufers
- Für welches Unternehmen
- Grund des Anrufs
Das Formular können Sie hier ausfüllen
Und dieser Flyer (PDF, 608 KB) gehört neben das Telefon!
Mo, 24. Mär 2008

