Verbraucherzentrale Bremen
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Themen :: Kein Abschluss unter dieser Nummer

Kein Abschluss unter dieser Nummer

Verbraucherzentrale startet Aktion gegen unerwünschte Telefonwerbung

Die Beschwerden über belästigende Werbeanrufe und damit verbundene Vertragsabschlüsse (oftmals ->Slamming) nehmen weiter zu.

Anlass für die Verbraucherzentrale, massiv gegen dagegen vorzugehen. Dazu ist allerdings die Mitwirkung der Verbraucher unerlässlich.

Die Rechtslage ist eindeutig: Wer einem Unternehmen nicht ausdrücklich Werbeanrufe gestattet hat, darf nach ->§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) nicht auf seinem Privatanschluss mit Werbung belästigt werden.

Jeder Einzelne hat einen Unterlassungsanspruch, den er gerichtlich durchsetzen könnte – aber das ist mühselig und unökonomisch.

Die Verbraucherzentrale hat ebenfalls einen ->Unterlassungsanspruch, den sie im Wege eines ->Abmahnverfahrens und notfalls mit der ->Verbandsklage durchsetzen kann.

Die Unterlassungsverpflichtungen der Firmen wirken dann für alle Verbraucher; bei Verstößen dagegen drohen empfindliche Geldstrafen.   Voraussetzung für den Erfolg solcher Verfahren ist die Kenntnis und Beweisbarkeit ganz bestimmter Daten, nämlich insbesondere

  • Datum und Uhrzeit des Anrufs
  • Name des Anrufers
  • Für welches Unternehmen
  • Grund des Anrufs

Das Formular können Sie hier ausfüllen

Und dieser Flyer (PDF, 608 KB) gehört neben das Telefon!

Mo, 24. Mär 2008

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