Das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
Broschüre informiert über Vertragsrechte von Pflegebedürftigen
Es gibt wohl kaum jemanden, der nicht unabhängig von seinem Alter, einer bestehenden Pflegebedürftigkeit oder einer Behinderung mit der notwendigen Hilfe möglichst selbstbestimmt in seiner eigenen Wohnung leben und sich versorgt wissen möchte. Aber nicht immer ist das möglich.
Es ist kein leichter und auch kein kostengünstiger Schritt, die bisherige Wohnung aufzugeben, in eine andere Unterkunft zu ziehen und gleichzeitig die eigene Pflege und Versorgung in die Hände einer Einrichtung oder eines Pflegedienstes zu legen. Weil Unterkunft und Pflege oder Betreuung so eng miteinander verbunden sind, heißt das letztlich, sich in eine doppelte Abhängigkeit zu begeben.
Dem Schutzbedürfnis von Menschen Rechnung zu tragen, die nicht einfach wieder in ihr bisheriges Zuhause zurückkehren können, wenn sie sich in dem neuen Wohnraum nicht wohlfühlen oder die Versorgung nicht ihren Bedürfnissen entspricht, ist das Ziel des neuen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG). Mit den Vorschriften des WBVG soll eine Benachteiligung pflege- und hilfebedürftiger Menschen als den schwächeren Vertragspartnern so gut es geht vermieden werden.
Die 88seitige Publikation kann kostenlos in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, Altenweg 4, 28195 Bremen, abgeholt werden oder wird nach vorheriger Übersendung eines mit 1,45 EUR frankierten DIN A5- Rückumschlages (Angabe bezogen auf ein Einzelexemplar) zugeschickt. Die Informationen aus der Broschüre können auch im Internet eingesehen und heruntergeladen werden:
Vertrag im Blick. Ihre Rechte nach dem Wohnund Betreuungsvertragsgesetz (PDF, 767 KB)
Sa, 11. Jun 2011



