Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Vorschriften (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz-VÄG) liegt jetzt vor
Der 107. Deutsche Ärztetag 2004 und der Deutsche Zahnärztetag 2004 haben das jeweilige Berufsrecht liberalisiert und flexibilisiert, indem die Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften erleichtert, die Tätigkeit an weiteren Orten erlaubt und die Zulässigkeit der Anstellung von (Zahn-)Ärzten in Vertrags(zahn)arztpraxen gelockert wird.
Diese berufsrechtlichen Änderungen sind in das Vertrags(zahn)arztrecht zu transformieren, um die vertrags(zahn)ärztliche Berufsausübung effizienter und damit wettbewerbsfähiger zu gestalten.
Der Gesetzesentwurf sieht folgendes vor:
Trotz einer bundesweit ausreichenden hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung besteht in einigen Regionen, insbesondere in den neuen Ländern, kurz- und mittelfristig die Gefahr von Versorgungsengpässen, zu deren Behebung die bisherigen Sicherstellungsinstrumente ergänzt werden müssen. Deshalb sind – neben den Maßnahmen zur vertragsärztlichen Flexibilisierung – weitere organisationsrechtliche Instrumente zur Abmilderung regionaler Versorgungsprobleme notwendig. Bei der Umsetzung des GKV-Modernisierungsgesetzes hat sich gezeigt, dass Klarstellungsbedarf hinsichtlich der Voraussetzungen für die Gründung medizinischer Versorgungszentren besteht, der Einzug der Praxisgebühr teilweise auf Schwierigkeiten stößt und die Patientenbeteiligung in den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung nicht ausreichend verankert ist. Diese Umsetzungshemmnisse sind zu beseitigen.
Auf der individuellen Vertragsarztebene enthält das Gesetz zahlreiche Erleichterungen der vertragsärztlichen Leistungserbringung, indem es insbesondere
- örtliche und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften zwischen allen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringern (auch den Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung überschreitend) zulässt,
- die vertragsärztliche Tätigkeit an weiteren Orten (auch den Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung überschreitend) erlaubt,
- die Anstellung von Ärzten ohne numerische Begrenzung und auch fachgebietsübergreifend zulässt,
Auf der Landesebene wird den Aufsichtsbehörden und den Krankenkassen ermöglicht, noch wirksamer auf die Beseitigung von Versorgungslücken hinzuwirken, und zwar auch dann, wenn der (gesamte) Planungsbereich nicht unterversorgt ist. Darüber hinaus wird die wirtschaftliche Situation der Heilberufe in den neuen Ländern dadurch verbessert, dass der Vergütungsabschlag bei der Honorierung der Privatbehandlung in den entsprechenden staatlichen Gebührenordnungen aufgehoben wird. Die Schwierigkeiten bei der Gründung von medizinischen Versorgungszentren, bei der Eintreibung der Praxisgebühr sowie bei der Umsetzung der Patientenbeteiligung werden durch gesetzliche Klarstellungen beseitigt.
Den vollständigen Text (80 Seiten) können Sie hier downloaden:
Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Vertragsarztrechts (PDF, 227 KB)
Fr, 21. Apr 2006



