Die Patientenrechte in Deutschland müssen klar und per Patientenrechtegesetz geregelt werden
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat seine Forderung wiederholt, die Patientenrechte in Deutschland durch klare gesetzliche Regelungen voranzubringen. Der vzbv fordert die Einführung eines Behandlungsvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der die Rechte und Pflichten von Patienten und Ärzten konkret festschreibt.
Die umfangreiche Pressemitteilung finden Sie hier: ->Presseinformation vzbv
Der vzbv hatte eine Studie nebst Entwurf eines Patientenrechtegesetzes vorgelegt, die Sie hier herunterladen können: ->Patientenrechtegesetz
„Die Patientensicherheitsbewegung ist die moderne Variante der Patientenrechtebewegung“, betont Prof. Dieter Hart, Direktor des ->Instituts für Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Bremen. Ein Patientenrechtsgesetz sollte sich seiner Meinung nach auf grundlegende rechtliche Regelungen konzentrieren. Er plädiert für ein Kombinationsmodell aus Gesetz und begleitender „Patientencharta“. So sei es leichter, aktuelle Fragen unterhalb der gesetzlichen Grundsatzebene zu beantworten. Das komplette Statement finden Sie hier: ->Stellungnahme Prof. Dr. Hart. Weitere Statements finden Sie hier: ->AOK im Dialog
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Mo, 24. Sep 2007



