Verbraucherzentrale Bremen
[Zum Inhalt ↓]

Themen | Beratung | Newsletter | Forum | Kontakt | Sitemap | Hilfe | Presse | Impressum

Themen :: Medizinrecht :: Mangelnde Mitwirkung des Patienten

Mangelnde Mitwirkung des Patienten an medizinisch gebotener Behandlung bei mangelnder Aufklärung über das Risiko der Nichtbehandlung

BGH VI ZR 157/08 vom 16.06.2009 (PDF, 94 KB)

Der Kläger ist wegen eines Tumors operiert und nach erfolgreicher Operation nach Hause entlassen worden; dort begann er, körperlich abzubauen. Bei einer neuerlichen Vorstellung in der Klinik konnte nichts festgestellt werden außer einer Austrocknung.

Der Klinikarzt wollte den Kläger mit einem Tropf aufpäppeln, der Patient nach Hause. Zu Hause erlitt der „starrsinnige“ Patient einen Schlaganfall.

Über Risiken ist der Patient nicht aufgeklärt worden, nicht über die Austrocknungsgefahr und nicht über deren eventuelle Folgen. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt: Der Arzt durfte sich nicht damit begnügen, dem Patienten vorzuschlagen, sich an dem Tropft anschließen zu lassen. Er hätte vielmehr auf das Risiko einer Austrocknung und das damit verbundene Risiko eines Schlaganfalls nebst dessen Folgen ausdrücklich hinweisen müssen.

Für die Praxis ist als Resümee dieses Falls festzuhalten: Ebenso wie Behandlungsfehler sind auch Aufklärungsfehler stets ein Angriffspunkt in der Arzthaftung, weil die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufklärung recht hoch gesteckt sind.

Mo, 01. Mär 2010

nach oben  |
Themen :: Medizinrecht :: Mangelnde Mitwirkung des Patienten

[Startseite]  [Menue]  [Brotbröckleinpfad]