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Vorsicht bei der Zuteilungsnachricht

In den neunziger Jahren haben viele Bausparkassen Verträge angeboten, bei denen ein Bonus gezahlt wird, wenn auf die Zuteilung des Bauspardarlehens verzichtet wird. Auf diese Weise sollten auch Kunden geworben werden, die gar nicht vorhaben, ein Haus oder eine eigene Wohnung zu erwerben. Inzwischen sind die alten Bonus-Verträge, die Renditen von vier bis fünf Prozent ermöglichen, den Bausparkassen ein Dorn im Auge. Denn aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus erweisen sie sich als Verlustgeschäft. Die Bausparkassen sind deshalb bemüht, diese Verträge möglichst schnell loszuwerden. Wer einen solchen Vertrag besitzt und eine sichere Geldanlage bevorzugt, sollte sich diesen Bemühungen jedoch widersetzen.

Konkret versuchen die Bausparkassen, die alten Verträge auf zwei Wegen loszuwerden: Zum einen werden den Bausparern Angebote für den Umstieg in einen neuen Tarif unterbreitet. Dieser soll angeblich besser sein. Das stimmt jedoch nie, wenn es dem Bausparer nur um die Geldanlage geht. Vorsicht ist aber auch geboten, wenn der Bausparer auf den späteren Erwerb eines Hauses oder einen eigenen Wohnung hin spart. Zwar ist der Darlehenszins der neuen Tarife deutlich niedriger als bei den alten. Gleichzeitig fällt aber der Guthabenzins in der Ansparphase ebenfalls niedriger aus. Bei einem Umstieg von einem alten hochverzinslichen Bausparvertrag verzichtet der Sparer zudem auf einen möglichen Bonus. Unter dem Strich stellt sich der neue Tarif dann hinsichtlich der Kosten auch nicht besser, sondern oft sogar schlechter dar.

Der andere Weg, die alten Verträge loszuwerden, läuft weniger offensichtlich: nämlich über die normale Zuteilung des Vertrages. Ein Beispiel: Eine Bausparerin, der es nur um die Geldanlage geht, hat Ende 1998 einen Bausparvertrag bei der BHW Bausparkasse abgeschlossen. Die Bausparsumme beläuft sich auf rund 20.000 Euro. Bei einer Mindestlaufzeit von sieben Jahren erhöht sich die Verzinsung auf fünf Prozent pro Jahr, wenn auf das Bauspardarlehen verzichtet wird. Zudem wird die anfängliche Abschlussgebühr erstattet, so dass die mögliche Rendite sogar leicht über fünf Prozent liegt.

Im März dieses Jahres erhält die Bausparerin ein Schreiben der Bausparkasse. Mit einem „Herzlichen Glückwunsch!“ wird ihr darin mitgeteilt, dass ihr Vertrag im Juni zugeteilt wird. In einem beigefügten Formular soll sie nun ankreuzen, was sie mit dem Vertrag zu tun gedenkt. Das Kästchen „Ja, ich nehme die Zuteilung an“, ist bereits angekreuzt. Sie soll nur noch wählen, ob sie a) das „günstige Bauspardarlehen“ beantragen möchte oder ob sie b) auf das „günstige Bauspardarlehen“ verzichte und eine Überweisung des Guthabens auf ihr Girokonto wünsche. Zudem kann sie c) noch ankreuzen, dass sie einen neuen Bausparvertrag abschließen oder ihr Geld in anderer Form „weiterhin rentabel bei BHW anlegen“ möchte und dazu um eine Beratung bitte.

Kein Hinweis darauf, dass die Bausparerin auch noch etwas anderes machen kann: nämlich die Zuteilung nicht anzunehmen und den Vertrag einfach weiter zu besparen. Da sie das Geld derzeit nicht benötigt, ist das aber das einzig Sinnvolle. Denn keine andere Anlage bietet ihr derzeit auch nur annähernd eine sichere Verzinsung von fünf Prozent.

Zurzeit beträgt das Guthaben 50 Prozent der Bausparsumme. Eine Besparung bis 100 Prozent ist problemlos möglich und hat auch keine negative Auswirkung auf die Bausparprämie, auf die die Sparerin Anspruch hat. Die Bausparprämie wird erst dann nicht mehr gezahlt, wenn die vereinbarte Bausparsumme überschritten wird. Auch dann kann es aber sinnvoll sein, den Vertrag weiterlaufen zu lassen. Dies ist bei den meisten Verträgen möglich, weil die Allgemeinen Bausparbedingungen für diesen Fall keinerlei Kündigungsrecht für die Bausparkasse vorsehen.

Mi, 21. Jun 2006

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