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Unechte Bausparer benötigen nur minimale Vertragssummen

Bei Bausparverträgen wird eine bestimmte Bausparsumme vereinbart, die der Bausparer in der Regel zu mindestens 40 oder 50 Prozent ansparen muss. Wenn die Mindestansparsumme erreicht und eine bestimmte Mindestzeit von Jahren vergangen ist und der Vertrag eine bestimmte, von der Bausparkasse aus Laufzeit und Guthaben errechnete Bewertungszahl aufweist, wird der Vertrag zugeteilt. Der Bausparer kann sich dann sein Guthaben auszahlen lassen und bekommt, wenn er es wünscht, obendrein einen Bausparkredit. Dessen Höhe entspricht zumeist der Differenz zwischen der vereinbarten Bausparsumme und dem angesparten Guthaben.

Echte Bausparer, die das Darlehen nutzen möchten, sollten deshalb nur die Mindestsumme ansparen, da sie sonst ihren Kreditanspruch schmälern. Anders sieht die Interessenslage der unechten Bausparer, denen nur an einer günstigen Geldanlage, nicht aber an einem Kredit gelegen ist. Ihr Ziel ist eine möglichst hohe Rendite. Sie müssen deshalb bei der Auswahl des Bausparvertrages zum einen auf die Guthabenverzinsung achten. Zum anderen gilt es für sie, die Kosten des Vertrages möglichst niedrig zu halten. Zu diesen Kosten trägt vor allem die Abschlussgebühr bei, die zu Beginn des Vertrages fällig wird. Dabei handelt es sich – mit seltenen Ausnahmen – nicht um einen festen Betrag. Vielmehr werden in der Regel ein oder 1,6 Prozent der vereinbarten Bausparsumme berechnet. Es fallen also umso mehr Kosten an, je höher die Bausparsumme gewählt wird.

Unechte Bausparer sollten deshalb eine möglichst niedrige Vertragssumme wählen. Hier ist es zunächst wichtig zu wissen, dass ein Bausparvertrag nach Erreichen der Zuteilungsvoraussetzungen nicht automatisch ausgezahlt wird. Der Bausparer kann den Vertrag auch weiter besparen bis zum Erreichen der vollen Bausparsumme. Es ist mitunter sogar möglich, den Vertrag zu mehr als 100 Prozent zu besparen. Das empfiehlt sich aber in der Regel nicht, weil bei derartigen Übersparungen kein Anspruch mehr auf die staatliche Wohnungsbauprämie besteht und einige Bausparkassen bei Überschreiten der Bausparsumme auch keinen Bonus mehr gewähren.

Um die Wohnungsbauprämie und den maximalen Zinsbonus für das Bausparguthaben zu bekommen, bedarf es einer Mindestsparzeit von sieben Jahren. Ledige, die nur 43 Euro im Monat sparen, um die Wohnungsbauprämie optimal zu nutzen, benötigen für diese Zeit lediglich eine Bausparsumme von fünf oder sechs Tausend Euro. Bei Verheirateten, die den doppelten Betrag sparen, reichen elf Tausend Euro aus. Bei anderen Beträgen kann als Faustformel das Zehnfache der jährlichen Sparleistung dienen.

Von den Anbietern und Vermittlern wird nach Beobachtungen der Verbraucherzentrale demgegenüber auch bei unechten Bausparern oft der Eindruck erweckt, dass die Verträge nur bis 40 oder 50 Prozent zu besparen seien. Dementsprechend werden zum einen meist deutlich höhere Bausparsummen vorgeschlagen. Zum anderen wird bei bestehenden Bausparverträgen schon viel früher als nötig ein neuer Vertrag vorgeschlagen. Gerade bei einem Anschlussvertrag sollten Bausparer derzeit aber besonders aufmerksam sein. Die Bausparkassen haben in früheren Verträgen teilweise eine höhere Guthabenverzinsung als heute angeboten, die ihnen mittlerweile Verluste beschert. Von daher besteht ein Interesse, diese Verträge möglichst schnell loswerden und durch neue zu ersetzen. Bei Anschlussangeboten sollte deshalb sorgfältig geprüft werden, ob die Fortsetzung des Altvertrages bis zur maximalen Höhe nicht der bessere Weg ist.

Fr, 14. Jan 2005

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