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Die Vermittlerprovision bezahlt der Anleger

Über die Abschlusskosten von Lebensversicherungen herrscht verbreitete Unkenntnis

Anleger, die in diesem Jahr noch eine steuerbegünstigte Lebensversicherung abschließen wollen, sollten nicht nur gründlich abwägen, ob dieses Finanzprodukt zu ihnen passt. Wichtig ist auch, die Besonderheiten dieser Anlageform zu kennen. Dazu zählen insbesondere die Abschlusskosten, die am Anfang der Laufzeit belastet werden.

Einer jüngst veröffentlichten Studie der Bertelsmann-Stiftung zufolge wusste jeder Dritte der Befragten nicht, dass bei der Kündigung einer Kapitallebensversicherung in den ersten Jahren – verglichen mit anderen Anlageformen – die höchsten Kündigungskosten entstehen. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale dürfte der Kreis derer, die den Hintergrund dieser hohen Kündigungskosten nicht oder nur unzureichend kennen, noch weitaus größer zu sein.

Da von den Kosten in den Verkaufsgesprächen so gut wie nie die Rede ist, glauben viele Versicherungenskunden, dass sie für die Vermittlung einer Police selbst nichts bezahlen müssen. Stattdessen wird oftmals geglaubt, dass der Vermittler seine Provision vom Versicherungsunternehmen erhalte. Dies ist jedoch eine falsche Vorstellung.

Der Versicherer überweist zwar die Provision an den Vermittler. Diese Zahlungen werden dem Versicherungskunden jedoch insgeheim als Abschlusskosten belastet und sind also tatsächlich von ihm zu tragen. Die Höhe der Kosten ist regelmäßig selbst auf Nachfrage nicht zu erfahren. Schon dies lässt darauf schließen, dass es sich nicht um geringe Beträge handelt. In der Regel liegen die Abschlussprovisionen zwischen vier und 4,5 Prozent der Beitragssummen, mitunter aber auch deutlich höher – wobei insbesondere die Strukturvertriebe wie AWD, DVAG oder MLP zu den Spitzenverdienern zählen sollen. Bei einer Lebensversicherung, für die beispielsweise über 30 Jahre hinweg monatlich 100 EUR, also insgesamt 36.000 EUR zu zahlen sind, liegt die Abschlussprovision demnach zwischen 1.400 und 1.700 EUR.

Dies sind Größenordnungen, die auch bei anderen Anlageformen wie etwa Investmentfonds entstehen können. Der Unterschied ist allerdings, dass die Abschlusskosten bei Fondssparplänen erst nach und nach mit den Ausgabeaufschlägen der Fondsanteile anfallen und auch nur solange, wie neue Fondsanteile gekauft werden.

Bei der Kapitallebensversicherung werden demgegenüber die gesamten Abschlusskosten in den ersten zwei, drei Jahren belastet und verschlingen in dieser Zeit das Gros der eingezahlten Prämien. Dadurch beginnt nicht nur die Kapitalbildung später, sondern bleibt bei frühen Kündigungen oftmals gar nichts oder nur ein Teil der eingezahlten Beiträge für den Versicherungskunden übrig.

Da die vertraglich vereinbarte Beitragssumme die Bemessungsgrundlage der Abschlussprovision ist, besteht zudem ein Anreiz für Vermittler, relativ hohe Beitragssummen zu empfehlen und möglichst auch eine Beitragsdynamik einzubauen. Denn jede Beitragserhöhung löst wieder Provisionszahlungen aus. Bei der Frage, welche Vertragssumme gewählt werden soll, sollten Anleger folglich bedenken, dass der Vermittler möglicherweise aus eigenem Interesse viel optimistischer ist, was die tragbare Beitragsbelastung betrifft.

Vorsicht ist auch geboten, wenn der Vermittler vorschlägt, die Laufzeit und die Beitragszahldauer bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung vorsorglich nicht auf das Endalter 60 oder 65, sondern z.B. auf 75 Jahre zu setzen. Der Anleger kann dann zwar die Einzahlungen früher beenden. Bei der Abschlussprovision schlagen die vertraglich vorgesehenen 10 oder 15 Jahre längeren Zahlungszeiten aber zu Buche. Hinterhältig wird das insbesondere, wenn der Kunde die Fondspolice eigentlich nur für die Mindestdauer von fünf Jahren besparen will und für die in diesen Fällen zumeist recht hohen Beiträge insgeheim eine Zahlungsdauer von 20 und mehr Jahren in den Vertrag geschrieben wird. Dies kann dazu führen, dass 20, 30 und mehr Prozent der Einzahlungen über die Abschlussprovision abgegriffen werden.

Mi, 14. Jul 2004

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