Top-Zinsen mit alten Bausparverträgen
Bausparverträge sind zwar in erster Linie für die Finanzierung von Wohneigentum gedacht. Manche Tarife sind jedoch auch eine gute Geldanlage und bringen mehr Zinsen als ein normaler Banksparplan. Das gilt insbesondere für Bausparverträge, die schon vor mehreren Jahren abgeschlossen wurden. Wer solch einen Vertrag besitzt, sollte deshalb vorsichtig sein, wenn der Vertreter der Bausparkasse dazu rät, in einen neuen Tarif zu wechseln.
Wer heute einen Bausparvertrag abschließt, muss sich in der Ansparphase zumeist mit einem sehr niedrigen Zins zufrieden geben. Der Guthabenzins liegt oft nur noch bei 1,5 Prozent im Jahr; mitunter sind es noch weniger. Vereinzelt gibt es noch Produkte, die mehr bieten. Sie zahlen einen zusätzlichen Bonus, wenn der Bausparer nach einer Mindestlaufzeit von sieben Jahren auf seinen Darlehensanspruch verzichtet. In der Spitze kann ein Bausparer damit noch eine effektive Verzinsung von bis zu vier Prozent im Jahr erzielen. Dies ist jedoch deutlich weniger, als früher geboten wurde.
Vor einigen Jahren sah das Bild anders aus. Damals wetteiferten noch viele Bausparkassen um den „eunechten“ Bausparer, der nicht finanzieren, sondern nur sparen wollte. Neben einer Grundverzinsung von zumeist zwei bis drei Prozent wurden Bonuszahlungen geboten, durch die die Gesamtverzinsung auf bis zu fünf Prozent wuchs. Bei einigen Verträgen wurde obendrein die anfängliche Abschlussgebühr erstattet, wenn der Bausparer später auf seinen Darlehensanspruch verzichtete.
Wer vor Jahren einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, sollte deshalb prüfen, ob er einen solchen Hochzinstarif besitzt. Selbst wenn der Vertrag nur vier Prozent bringt, wäre das deutlich mehr, als der Sparer derzeit mit anderen sicheren Geldanlagen verdienen kann. Eine Übersicht, die die besten Rendite-Tarife aus früheren Untersuchungen der Stiftung Warentest enthält, finden Sie unter Renditetarife der Bausparkassen (PDF, 5.2KB)
Besteht ein solcher Vertrag, sollte der Sparer folgendes wissen: Üblicherweise können Sondereinzahlungen in Bausparverträge geleistet werden. Der Bausparer muss sich also nicht auf seine bisherige Rate beschränken, sondern kann zusätzliche Beträge anlegen. Im Kleingedruckten haben sich Bausparkassen aber grundsätzlich auch die Möglichkeit eröffnet, diese abzulehnen.
Üblicherweise werden Bausparverträge nur bis 40 oder 50Prozent der Bausparsumme bespart; dann werden sie zugeteilt. Die Zuteilung muss der Bausparer jedoch nicht annehmen. Bei den Hochzinstarifen sollte vielmehr die volle Bausparsumme ausgenutzt werden. Oft ist es sogar möglich, darüber hinaus zu sparen. Aber Vorsicht: Bei manchen Tarifen wird auf übersparte Beträge kein Bonus mehr gezahlt. Nach den Vertragsbedingungen käme auch die Aufstockung der Bausparsumme in Frage. Das lehnen die Bausparkassen bei solchen Verträgen mittlerweile jedoch zumeist ab.
Wer sein Guthaben benötigt und nicht weiter sparen möchte, sollte den „Verkauf“ des Vertrages prüfen. Nach den Bausparbedingungen ist eine Übertragung auf nähere Verwandte in der Regel möglich; die Bausparkasse muss zwar zustimmen, dürfte sich mit Ablehnungen aber schwer tun.
Schließlich ist noch eine Warnung nötig: Für die Bausparkassen sind die Hochzinstarife inzwischen ein schlechtes Geschäft. Sie haben deshalb ein Interesse, dass der Bausparer möglichst schnell in einen anderen Tarif wechselt. Die Verbraucherzentralen haben bereits Hinweise, dass zumindest einige Bausparkassen dies ganz gezielt versuchen. Zum Wechsel geraten wird mit dem Argument, dass die neuen Verträge für die Finanzierung einer eigenen Immobilie günstiger seien. Berücksichtigt man, dass der Bausparer durch den Wechsel auf seine höhere Guthabenverzinsung verzichtet, so stimmt das jedoch regelmäßig nicht. Wer ein solches Angebot erhält, sollte es deshalb vorsichtshalber von der Verbraucherzentrale prüfen lassen.
Do, 01. Sep 2005



