Steigende „Verwaltungsaufwendungen“ durch heimliche Vertriebsprovisionen
Anleger, die beim Kauf von Investmentfonds auf die Kosten achten, haben zumeist den einmaligen Ausgabeaufschlag im Blick. Längerfristig viel stärker ins Gewicht fallen jedoch die laufenden Kosten, mit denen das Fondsvermögen belastet wird. Dabei zeichnet sich in den letzten Jahren eine gegenläufige Entwicklung ab: Während die tatsächlich gezahlten Ausgabeaufschläge durch Rabatte sinken, wird bei den laufenden Kosten zunehmend mehr abkassiert.
Ein anschauliches Beispiel dafür liefert der DWS Vermögensbildungsfonds I, das milliardenschwere Flagschiff der Deutsche Bank-Tochter DWS Investment GmbH, der größten deutschen Investmentgesellschaft. Bis zum Jahr 2001 berechnete die Gesellschaft eine jährliche Verwaltungsvergütung von 0,75 Prozent des Fondsvermögens. Hinzu kamen nochmals zirka 0,1 Prozent für Depotgebühren, die Depotbankvergütung sowie sonstige Aufwendungen. Dann steigerte die DWS schrittweise die Verwaltungsvergütung. Inzwischen berechnet sie eine Pauschalgebühr von 1,45 Prozent des Fondsvermögens.
Auf den ersten Blick scheint das nicht besonders dramatisch zu sein. Allerdings hat sich gleichzeitig das Vermögen des Fonds von 3,066 Milliarden Euro in 2001 auf 7,199 Euro in 2005 mehr als verdoppelt. Aufgrund dieser doppelten Dynamik sind die Einnahmen der Gesellschaft geradezu explodiert: Während die DWS in 2001 knapp 22 Millionen Euro an Gebühren kassierte, waren es in 2005 bereits 100 Millionen Euro – eine Steigerung auf gut das 4,5-fache! In jüngster Zeit hat sich das Tempo dabei noch gesteigert: bei einem Fondsvermögen von 5,432 Milliarden Euro in 2003 vereinnahmte die DWS 54 Millionen Euro an Aufwendungen bei nur einem Drittel Fondsvermögen mehr in 2005 berechnete sie dann nahezu das Doppelte!
Bei den Gründen für diese exorbitanten Steigerungen wird in der Regel das Argument steigender Kosten bemüht. Tatsächlich ist es aber nicht nachvollziehbar, dass der Aufwand für die Verwaltung des Fonds sich dermaßen verteuert haben soll. Eine Verdoppelung des Fondsvermögens führt keineswegs zu einer Verdoppelung des Verwaltungsaufwands und schon gar nicht zu einer noch stärkeren Steigerung der Kosten. Prozentual gesehen müsste der Verwaltungsaufwand im Verhältnis zum Fondsvermögen im Gegenteil vielmehr sinken.
Dass die Belastungsquote im Gegenteil steigt, hat vor allem zwei Gründe: Zum einen wird ganz offensichtlich die mangelnde Sensibilität der Anleger gegenüber dieser Kostenkomponente dazu ausgenutzt, um den Gewinn der Fondsgesellschaft kräftig zu steigern. Zum anderen hat sich gleichzeitig ein klammheimlicher Funktionswandel der Managementgebühr vollzogen. So findet sich im Jahresbericht des DWS Vermögensbildungsfonds I in den Erläuterungen zur Aufwandberechnung folgender Passus:
„Die Gesellschaft gibt im Regelfall Teile ihrer Verwaltungsvergütung an vermittelnde Stellen weiter. Dies erfolgt zur Abgeltung von Vertriebsleistungen auf der Grundlage vermittelter Bestände. Dabei kann es sich auch um wesentliche Teile handeln.“
Im Klartext heißt das: Aus den Verwaltungsgebühren, die scheinbar der Vergütung des Aufwandes und der Leistung der Investmentgesellschaft dienen, werden in Wahrheit erhebliche Beträge an Bestandsprovisionen an Vermittler gezahlt. Wie hoch diese sind, verschweigt die DWS und gesteht lediglich ein, dass es „mehr als zehn Prozent“ seien. Das wären beim Vermögensbildungsfonds aber bereits mehr als 10 Millionen Euro. Bei den großen Vermittlungsgesellschaften soll die Beteiligung an den Managementgebühren jedoch bei rund der Hälfte liegen. Dies würde beim Vermögensbildungsfonds bedeuten, dass bis zu 50 Millionen Euro (!) aus dem Fondsvermögen an Dritte fließen.
Bislang ist diese Praxis kaum einem Anleger bekannt. Vor allem die Anleger, die ihre Fonds ohne Beratung und Nachbeteuerung durch Vermittler erworben haben, müssen sich aber fragen: Warum sollen sie eigentlich faktisch mit dafür aufkommen, dass die DWS (und andere Fondsgesellschaften) Bestandsprovisionen an Strukturvertriebe, Banken, Versicherungen und andere Vermittler zahlen? Zugespitzt könnten sie sogar fragen: Was unterscheidet diese Praxis eigentlich – nicht juristisch, aber faktisch – von einem Diebstahl oder einer Veruntreuung von Fondsvermögen? – Dies wäre natürlich eine Überspitzung. Gleichwohl stellt sich die Frage, wie die Fondsgesellschaften diese Praxis eigentlich rechtfertigen wollen? Und wenn es gerechtfertigt wäre: Warum sie den Anlegern nicht sagen wollen, welcher Teil der Verwaltungsvergütung nicht der Mehrung des Fondsvermögens dient, sondern als Provision an Vertriebe fließt? – Zu fragen ist allerdings auch der Gesetzgeber, warum er diese verstohlenen Praktiken toleriert und nicht für mehr Transparenz und Ehrlichkeit sorgt.
Mi, 21. Jun 2006



