Was bedeutet das Schließen und Verschmelzen von Fonds für die Anleger?
In der Fondsbranche beginnt das große Aufräumen. Die Investmentgesellschaft DWS will bis Mitte 2010 rund 100 Fonds schließen oder mit anderen Fonds verschmelzen. Bei Allianz Global Investor werden bis Ende des Jahres vermutlich noch ein paar verschwinden. Andere Investmentgesellschaften dürften dem folgen.
Für die betroffenen Anleger stellt sich die Frage, was das für sie bedeutet und wie sie sich bei einer derartigen Ankündigung verhalten sollen. – Dabei sind drei Fälle zu unterscheiden:
Wenn der Fonds mit einem anderen Fonds verschmolzen wird, ist dies im Hinblick auf die Abgeltungssteuer nicht schädlich. Wer bereits vor dem 1. Januar 2009 Anteile des Fonds erworben hat, kann auch nach der Fusion etwaige spätere Kursgewinne des neuen Fonds steuerfrei vereinnahmen. Steuerlich unschädlich bedeutet allerdings noch nicht problemlos. Es besteht insbesondere die Gefahr, dass die Verschmelzung auf solche Fonds erfolgt, die sich durch höhere Kosten und damit höhere Einnahmen für die Fondsgesellschaften auszeichnen. Hohe Kostenbelastungen können aber gerade langfristig die Erträge stärker schmälern als die Abgeltungssteuer. Deshalb sollte man sich die Kostenkennziffern und insbesondere die Gesamtkostenquote (TER) des neuen Fonds genau anschauen, bevor man den Wechsel einfach als unbedenklich abhakt.
Nachteile ergeben sich demgegenüber immer dann, wenn der Fonds nicht fusioniert, sondern tatsächlich geschlossen wird. In solchen Fällen wird die Umschichtung der Gelder in einen anderen Fonds wie eine Neuanlage betrachtet. Die Konsequenz: etwaige spätere Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer. Wer noch im vergangenen Jahr gerade deshalb Fondsanteile erworben oder an diesen festgehalten hat, um der Abgeltungssteuer ein Schnippchen zu schlagen - für den ist das natürlich ein Ärgernis. Dagegen lässt sich allerdings nichts machen; es kann daraus nur eine Lehre gezogen werden: Nicht erneut in einen Spezialitätenfonds mit einem modischen Anlagethema zu investieren, sondern in einen großvolumigen Fonds der breit gestreut investiert – am besten in einen kostengünstigen börsengehandelten Index-Fonds, der einen großen Aktien-Index nachbildet.
Die dritte Fallgruppe bilden Fonds, die im Mantel einer Lebens- oder Rentenversicherung bespart werden. In diesen Fällen sind auch die Schließung eines Fonds und die Umschichtung in einen anderen Fonds nicht steuerschädlich. Denn maßgeblich sind hier die steuerlichen Vorschriften für die Versicherungen. Unabhängig von einem Fondswechsel sind die Erträge demnach steuerfrei, wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde. Oder sie werden lediglich zur Hälfte besteuert, wenn die Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr erfolgt.
Gerade bei solchen fondsgebundenen Versicherungen ist allerdings auch auf die Kosten zu achten. Die Versicherer erhaltenen als Provision einen Teil der Verwaltungsvergütung der Fonds. Es besteht somit ein Anreiz, Fonds mit hohen Verwaltungskosten zu wählen. Wenn ein Fonds geschlossen wird, sollte man deshalb darauf erachten, dass der Versicherer nicht einen noch teureren als Ersatz empfiehlt.
Di, 23. Feb 2010



