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Schiffsfonds in schwerer See

Mangelnde Aufklärung könnte zum Rettungsboot für Anleger werden

An den Aktienmärkten scheint vorerst wieder die Sonne. Schwarze Wolken sind demgegenüber über einem anderen Segment des Kapitalmarktes aufgezogen: über den Geschlossenen Fonds und dort vor allem über den Schiffsfonds.

Einem Bericht der „Fondszeitung“ zufolge sind bereits 70 solcher Beteiligungsfonds insolvenzgefährdet oder schon insolvent. Für die Anleger bedeutet das nicht nur, dass die prospektierten Rendite-Versprechen Makulatur sind. In vielen Fällen droht auch der Verlust von Einlagen. Je nach rechtlicher Konstruktion der Fonds kann es auch passieren, dass Anleger bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen oder sogar Kapital nachschießen müssen.

Ausgelöst wurden die massiven Probleme zum einen durch den krisenbedingten drastischen Nachfragerückgang bei den Transportkapazitäten. Zum anderen sind in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl neuer Schiffe gebaut worden, die jetzt auch von der Angebotsseite für Überkapazitäten sorgen.

Dieser Neubau-Boom wurde insbesondere auch von den Anlagefonds mit angeheizt, die ihrerseits scharenweise Anleger mit dem Hinweis auf steuerliche Vorteile locken konnten. In manchen Internet-Foren wird deshalb schon viel Häme über die „gierigen Möchtegern-Steuersparer“ ausgeschüttet, deren Geld nun versenkt werden zu droht. Solche Schadenfreude ist jedoch billig und weist die Schuld vorschnell den Anlegern selbst zu. Das Gros der Anleger dürfte aber gar nicht von selbst darauf gekommen sein, die Vorteile der Tonnage-Besteuerung ausnutzen zu wollen. Sie haben vielmehr einfach nur denjenigen vertraut, die ihnen die Beteiligung an einem Schiffsfonds als attraktives Investment und als sinnvolle Portfolio-Diversifizierung empfohlen haben.

Sofern die Beteiligungen nicht einfach vermittelt wurden, sondern ihnen eine Anlageberatung vorausging, haben Betroffene jedoch möglicher Weise gute Chancen, aus der Sache ohne Schaden wieder herauszukommen. Diese Möglichkeit könnte vor allem die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Aufklärung über Provisionen und Kick-Backs eröffnen. Danach bestand zumindest für Banken die Verpflichtung, im Rahmen einer Anlageberatung auch bei Geschlossenen Fonds über die ihnen zufließenden Provisionen aufzuklären. Bei den Schiffsfonds war das umso mehr geboten, als die Vergütungen dort besonders üppig ausfielen und selten weniger als 15 % betragen haben sollen.

Tatsächlich wurde über das, was der Bank an Geldern hintenherum zufloss, in der Beratung aber regelmäßig geschwiegen. Wie das Oberlandesgericht Stuttgart jetzt in einem von den Bremer Rechtsanwälte Hahn und Partner erstrittenen Urteil klar stellte, können sich Banken nicht damit herausreden, dass sich in den Fondsprospekten darüber abstrakte Angaben finden lassen. Es müsse klar werden, „wer die Gelder kassiert“. Wurde die notwendige Aufklärung über die Provisionen unterlassen, haftet die Bank für den Anlageschaden – es sei denn, diese kann beweisen, dass der Anleger die Anlage auch in Kenntnis der Provisionen getätigt hätte. - Gebeutelte Schiffsfondsanleger sollten also nicht einfach zusehen, wie ihr Geld versinkt, sondern sich rechtlich kundig machen.

Di, 23. Feb 2010

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