„Risikobewusst“ – Was genau ist damit gemeint?
Banken und Sparkassen sind gesetzlich gehalten, sich über die Risikobereitschaft ihrer Kunden zu informieren und diese Informationen auch zu dokumentieren. Andernfalls dürfen sie im Zusammenhang mit einer Anlageberatung keine Empfehlung zu Finanzprodukten geben.
In der Praxis werden diese Informationen regelmäßig über einen Fragebogen ermittelt. In diesem finden sich dann oft Unterteilungen wie „Konservativ“, „Risikobewusst“ und „Spekulativ“. Schaut man sich die Erläuterungen dieser Einstellungen an, so bleiben diese zumeist merkwürdig unbestimmt. Das gilt insbesondere für die Klasse „risikobewusst“, die mitunter so definiert wird: „Zur Erzielung von höheren Renditen sind Sie bereit, Verlustrisiken hinzunehmen“.
Zwar erfolgt eine gewisse Abgrenzung durch die Klasse „Spekulativ“, die dann mit „hohen Verlustrisiken“ umschrieben wird. Wann genau aber beginnen die „hohen“ Risiken und in welcher Größenordnung bewegen sich die „Verlustrisiken“, die der nicht-spekulative und lediglich risikobewusste Anleger in Kauf nehmen will? Zudem: Worauf stellt die erfragte Selbsteinschätzung des Anlegers ab? Meint sie einzelne Anlagegeschäfte? Oder bezieht sie sich auf das gesamte Anlageportfolio des Kunden?
Ohne nähere Präzisierung drohen Anlegern hier unliebsame Überraschungen und es besteht die Gefahr, dass solche Risikoeinstufungen im Streitfall mehr die Bank schützen als die Kunden.
Die Anleger sollten deshalb darauf dringen, dass ihre Verlusttoleranz exakter dokumentiert wird. Die Notwendigkeit dazu beginnt schon bei der Selbsteinstufung „konservativ“: Wer keinerlei Verlustrisiko eingehen möchte, sollte genau das vermerken lassen – und es nicht bei einer Zuordnung belassen, die mit „geringen Risiken“ umschrieben ist.
Wer bereit ist, Risiken einzugehen, um höhere Renditen erzielen zu können, sollte den tolerierbaren Verlust dann auch konkret beziffern. Denn es macht natürlich einen Unterschied, ob ein Verlust von 5 Prozent, 10 Prozent, 20 Prozent oder noch mehr in Kauf genommen wird. Damit erhält die Bank eine konkrete Vorgabe und kann sich nicht mit dehnbaren Einstufungen herauswinden, wenn die Verluste größer ausfallen sollten.
Die Konkretisierung des tolerierbaren Verlustes wiederum sollte in erster Linie in Bezug auf das gesamte Anlageportfolio bei der Bank erfolgen und erst in zweiter Linie in Bezug auf einzelne Geschäfte. Wenn das Risikolimit für den gesamten Anlagebetrag vorgegeben ist, dann bleibt Spielraum, bei einzelnen Geschäften – für sich genommen – auch größere Risiken einzugehen.
Ratsam ist überdies, den in Kauf genommen Verlust auch auf der Zeitschiene zu präzisieren. Denn für die konkreten Anlageentscheidungen macht es einen Unterschied, ob das Vermögen zu keinem Zeitpunkt mehr als 5 Prozent verlieren darf oder ob das Vermögen beispielsweise nach 10 Jahren einen Verlust von höchstens 5 Prozent aufweisen darf. Im zweiten Fall könnten anfänglich auch höhere Verluste riskiert werden. Denn ein Teil dieser Verluste würde im weiteren Verlauf aus den Erträgen des sicheren Teils der Gesamtanlage wieder wettgemacht.
Di, 23. Feb 2010



