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„Grüne“ Geldanlagen – mehr Information allein genügt nicht

Das Bundesumweltministerium unterstützt die Bemühungen, über den Zusammenhang von „Klima und Finanzen“ aufzuklären. Das Ziel ist, mehr Menschen dafür zu sensibilisieren, dass die Art und Weise, wie sie ihr Geld anlegen, einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten kann.

Diese Zielsetzung ist grundsätzlich zu begrüßen. Angesichts des drohenden Klimawandels ist zwar schon ein wachsendes Interesse an ökologisch und ethisch-sozial ausgerichteten Geldanlagen zu verzeichnen. Umfragen zeigen aber auch: es besteht eine große Diskrepanz zwischen der Aufgeschlossenheit gegenüber diesem Thema und dem tatsächlichen Wissen darüber. Es ist daher richtig und wichtig, dass mehr Anstrengungen unternommen werden, um über die nachhaltige und klimafreundliche Finanzprodukte zu informieren.

Aus Sicht der Verbraucherzentralen werden mehr Information und Sensibilisierung allein jedoch nicht ausreichen, um breitere Bevölkerungskreise für „grüne“ Finanzprodukte zu gewinnen. Bei der großen Mehrheit der privaten Anleger steht die Sicherheit ihrer Anlage an erster Stelle. Infolge der Finanzmarktkrise ist zudem mehr denn je der Wunsch nach transparenten und verständlichen Produkten in den Vordergrund gerückt. Breitere Anlegerschichten werden deshalb nur dann für nachhaltige Finanzprodukte gewonnen werden können, wenn diesem Bedürfnis nach Sicherheit, Transparenz und Verständlichkeit Rechnung getragen wird.

Nach allen Erfahrungen wird sich ein nachhaltiges Vertrauen in solche Produkte daher nicht aufbauen lassen, wenn allein auf die „Kräfte des Marktes“ gesetzt wird. Es müssen vielmehr auch nachhaltige Rahmenbedingungen für diesen Markt geschaffen werden. Konkret bedeutet das vor allem:

Die Anleger müssen – erstens - darauf vertrauen können, dass ihnen keine „grün“ oder „klimafreundlich“ angehauchten Mogelpackungen verkauft werden. In nachhaltigen Finanzprodukten muss auch drin sein, was drauf steht. Es sind deshalb wirksame Vorkehrungen gegen einen Etikettenschwindel zu treffen.

Die Anleger müssen – zweitens – vor übermäßig riskanten oder gar unseriösen Angeboten geschützt werden. Alle als „nachhaltig“ angebotenen Finanzprodukte müssen deshalb ausnahmslos der Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen. Bestimmte Produkte wie etwa geschlossene Fonds und andere unternehmerische Beteiligungsangebote sind auch inhaltlich darauf zu kontrollieren, ob ihre Ertragsprognosen Substanz haben und mit der gebotenen Vorsicht kalkuliert sind. Es kann nicht dabei bleiben, dass ein nicht unerheblicher Teil der als „nachhaltig“ angepriesenen Investments praktisch ohne staatliche Aufsicht auf dem „Grauen Kapitalmarkt“ angeboten wird.

Die Anbieter von nachhaltigen Kapitalanlagen müssen zudem – drittens – verpflichtet werden, ihr Produkt transparent zu gestalten und insbesondere anzugeben, nach welchen Kriterien und Auswahlverfahren sie investieren, wie viel Prozent vom Kapital nach diesen Kriterien investiert wird und ob sie Anlegern erlauben, mitzubestimmen, wie und wo das Geld arbeiten wird. Klarheit muss nicht zuletzt auch bei den Kosten bestehen.

Ohne dieses „Mehr“ beim Anlegerschutz droht die Gefahr, dass ökologisch und sozial motivierte Anleger durch schwer durchschaubare, teure und/oder riskante Produkte frustriert und enttäuscht werden – und breitere Anlegerkreise schon im Ansatz abgeschreckt werden.

Bei der Verbraucherzentrale ist ein neuer umfangreicher und kostenloser Flyer „Klimabewusst Geld anlegen“ erhältlich.

Di, 23. Feb 2010

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