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Geld zurück für Geschädigte der Firma IMMOPART

Von der Firma IMMOPART wurden ab Mitte der neunziger Jahre eine Vielzahl von unerfahrenen und wenig betuchten Verbrauchern mit dem Versprechen geködert, auch als Kleinverdiener Eigentümer an einer vermieteten Immobilie werden zu können. Verkauft wurde ihnen dann ein Bruchteil von 1/21 oder 1/34 an einer Wohnung, die in der Luruper Strasse in Hamburg errichtet werden sollte. Da kaum jemand das Geld für den Erwerb eines solchen Bruchteils besaß, wurde gleichzeitig ein Kredit über 15.000 DM vermittelt sowie ein Bausparvertrag über 30.000 DM, mit dem das Darlehen plus die aufgelaufenen Zinsen und sonstigen Kosten später abgelöst werden sollten. Von dem Kredit flossen 4.500 DM in den Bausparvertrag; der Restbetrag wurde an einen eingeschalteten Treuhänder, die M+V Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft GmbH als erster Teil des Kaufpreises überwiesen.

Von den zwei Häusern, die in der Luruper Strasse entstehen sollten, wurde eines jedoch gar nicht erst gebaut, sondern das Grundstück insgeheim anderweitig verkauft. Das andere ist heute eine Bauruine. Zudem stellte sich heraus, dass schon in 1996 ein Zwangsversteigerungsvermerk im Grundbuch eingetragen wurde. Gegen die M+V Treuhand ist inzwischen das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Eine nennenswerte Befriedigung aus der Insolvenzmasse können die IMMOPART-Anleger nicht erwarten. Die Anlegergelder sind somit weitgehend verloren.

Geblieben sind demgegenüber die Forderungen der beiden Banken, die den Erwerb der IMMOPART-Anteile finanziert haben: der Brühler Kreditbank und der Oyak-Anker-Bank. Ihren Ansprüchen ist aber inzwischen mehrfach ein Riegel vorgeschoben worden. Nach den Oberlandesgerichten Schleswig und Celle und dem Landgericht Hamburg (alle gegen die Brühler Kreditbank) sowie den Landgerichten Koblenz und Lüneburg (gegen die Oyak-Anker Bank) hat nun auch das Landgericht Bremen in insgesamt drei rechtskräftigen Urteilen die Rückzahlungsansprüche der Oyak-Anker Bank verworfen und ihr überdies auferlegt, die vom Anleger geleisteten Einzahlungen in den Bausparvertrag freizugeben. (Aktenzeichen 2-O-200/02; 2-O-214/02 und 2-O-1928/02)

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die Darlehensnehmer zu Recht die Verträge auch noch nach Jahren widerrufen können, weil die für die Firma IMMOPART und die Bank tätigen Vermittler die Kunden in einer typischen Haustürsituation zu diesen Geschäften überredet hätten und dann von der Bank nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Widerrufsmöglichkeiten informiert worden wären.

Außerdem seien die zum Zwecke der Beteiligung mit der M+V Treuhand abgeschlossenen Verträge wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig. Dies müsse sich auch die Bank entgegenhalten lassen, da der Treuhandvertrag mit dem Darlehen und dem Kauf der Anteile ein verbundenes Geschäft darstelle.

Hinweis
IMMOPART-Anleger, die noch mit Forderungen der Bank konfrontiert werden, können sich jetzt bei der Verbraucherzentrale Bremen beraten lassen. Die Beratung kostet 25 Euro und findet jeweils donnerstags zwischen 17 und 20 Uhr statt. Voranmeldung unter der Rufnummer (0421) 160 77 83.

Fr, 14. Jan 2005

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