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Falk-Anleger zwischen Hoffen und Bangen

Nicht alle Fonds gleichermaßen gefährdet / Forderungen nach Nachschüssen

Nach der Insolvenz der Falk-Gruppe droht auch einigen ihrer Fonds das Ende. Für die meisten Fonds soll diese Gefahr aber laut Insolvenzverwalter derzeit nicht bestehen. Die Anleger werden jedoch mit Forderungen nach Rückzahlung von Ausschüttungen konfrontiert, zum Teil auch mit Nachschüssen aus ihrem Privatvermögen.

Die Falk-Gruppe ist einer der größten Anbieter von geschlossenen Fonds in Deutschland. Über die Jahre hinweg sammelte sie bei rund 32.000 Investoren zirka drei Milliarden Euro an Anlagegeldern ein. Derzeit bewirtschaften damit 65 Fonds rund 120 Immobilien. Anfang April musste die Gruppe Insolvenz anmelden, nachdem ihr das Neugeschäft weggebrochen war und sie Mietgarantien nicht mehr leisten konnte. Während der Gründer und Namensgeber der Falk-Gruppe insbesondere steuerliche Änderungen für das Scheitern verantwortlich macht und die Schieflage erst Ende 2004 erkannt haben will, geht der Insolvenzverwalter davon aus, dass das Unternehmen schon lange nicht mehr überlebensfähig war. Am Ende habe es gar „Züge eines Schneeballsystems“ getragen. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt denn auch gegen die ehemaligen Falk-Capital-Vorstände wegen des Verdachts der Untreue, des Betruges und der Insolvenzverschleppung.

Falls Gutachter zu dem Ergebnis kommen, dass es sich bei den Geschäften der Falk-Gruppe tatsächlich ab einem bestimmten Datum um ein Schneeballsystem handelte, könnte ein Teil der Anleger ihre Einlagen zurückfordern. Denn in dieser Zeit abgeschlossenen Verträge wären dann nichtig.

Nach den Aussagen des Insolvenzverwalters soll etwa die Hälfte der 65 Anlegerfonds wirtschaftliche Probleme haben. Davon sollen fünf insolvenzgefährdet sein. Presseberichten zufolge scheint dies insbesondere bei den Falk Fonds 55 und 60 der Fall zu sein, bei denen die Kreditverbindlichkeiten das zwei- bzw. dreifache des Wertes der Immobilien betragen. Gefährdet ist zudem insbesondere der Falk-Zinsfonds. Dieser war zur Zwischenfinanzierung von Immobilien aufgelegt worden, nachdem die Banken den Geldhahn zugedreht hatten. Acht Prozent Rendite wurden versprochen. Tatsächlich dürften die rund 2.900 Anleger jedoch einen Großteil ihres Geldes nicht wieder sehen. Denn die Darlehen des Zinsfonds wurden nachrangig ohne grundbuchliche Absicherung vergeben.

Aber auch bei den weniger gefährdeten Fonds drohen den Anlegern Verluste. Aufgrund von Querfinanzierungen innerhalb der Falk Gruppe besteht die Gefahr, dass die Gläubigerbanken selbst auf Fonds zurückgreifen, bei denen gar keine direkten Verbindlichkeiten bestehen. Bei den Not leidenden Fonds müssen die Anleger sogar damit rechnen, nachträglich zur Kasse gebeten zu werden. In welchem Umfang hängt dabei insbesondere von der Rechtsform der Fonds ab. Bei den 26 Fonds, die als Kommanditgesellschaft (KG) firmieren, steht die Rückforderungen von Ausschüttungen im Raum, weil diese nicht aus Gewinnen, sondern aus dem Fonds-Vermögen finanziert wurden.

Noch härter könnte es die Anleger der 39 Fonds treffen, die die Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) besitzen. Bei GbR-Fonds haften Anleger grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen. Üblicherweise zwar nur im Verhältnis ihres Anteils zu den Anteilen anderer Anleger. Bei den GbR-Fonds der Falk-Gruppe soll dies aber nicht eindeutig sein, so dass Anleger unter Umständen mit ihrem gesamten Vermögen für die gesamten Schulden haften müssten.

Über alle Fonds hinweg belaufen sich die Nachschussforderungen auf 108 Mio. Euro. Die Gläubigerbanken haben zwar einen teilweisen Verzicht signalisiert. Gleichwohl drohen in dieser Frage noch harte Auseinandersetzungen. Die Verbraucherzentrale Bremen bietet Betroffenen eine Orientierungsberatung an. Termine können über 0421-160777 oder info@vz-hb.de vereinbart werden.

Mi, 03. Aug 2005

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