Gefangen und abkassiert?
Investmentgesellschaften drehen an der Kostenschraube
Die deutschen Investmentgesellschaften erhöhen kräftig ihre Entgelte. Ob DWS, Allianz Global Investors, Union Investment oder Deka – sie alle wollen künftig neben Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsgebühren auch eine erfolgsabhängige Vergütung kassieren. Eine solche „Performance Fee“ bringe die Interessen von Anlegern und Fonds-Management Einklang, wird dazu behauptet. Wenn gleichzeitig die übrigen Gebühren kräftig gesenkt würden, wäre das vielleicht nachvollziehbar. Tatsächlich werden diese zum Teil sogar erhöht oder zumindest neue Spielräume dafür eröffnet.
Ein aufschlussreiches Beispiel ist der Aktienfonds AriDeka, ein altes Flaggschiff der Investmentgesellschaft der Sparkassen. Bislang wird bei diesem Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von 1,25 % des Fondsvermögens verlangt. Laut den Besonderen Vertragsbedingungen des Fonds dürfte die Investmentgesellschaft bis zu zwei Prozent kassieren. Dieser Spielraum nach oben ist der Deka aber offenbar nicht mehr groß genug. Ab dem 1. Januar 2010 darf die jährliche Vergütung bis zu 2 % des Durchschnittswertes des Fondsvermögens – errechnet aus den Tageswerten – und von bis zu 1,25 % des Durchschnittswertes des Fondsvermögens – errechnet aus den Monatsendwerten – betragen. In der Summe kann die Gesellschaft künftig also bis zu 3,25 % des Fondsvermögens abgreifen. Hinzu kommt eine Pauschalgebühr von bis zu 0,28 % für weitere Kosten wie Depotbankgebühr, Druck- und Versandkostenkosten usw. Zur Veranschaulichung: Wenn die Aktien in dem Fonds über 10 Jahre hinweg im Schnitt um 8 % steigen, bliebe davon bei 3,53 % Verwaltungs- und Pauschalgebühr – bedingt auch durch den Zinseszinseffekt – nicht einmal die Hälfte für den Anleger übrig!
Daneben wird künftig eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet, wenn sich der Wert des Fondsvermögens besser als sein Vergleichsindex entwickelt. 25 % dieser besseren Entwicklung („Outperformance“) fließen dann der Deka als Belohnung zu. Interessant sind dabei die Bedingungen: Die Erfolgsgebühr fällt erstens auch dann an, wenn der Wert des Fondsvermögens unter seinem früher erreichten Höchstwert liegt – manche Anleger gemessen an ihrer ursprünglichen Einlage also im Verlust stehen. Zweitens muss das Fondsvermögen nicht steigen, um das Erfolgshonorar zu kassieren. Die 25 % Belohnung gibt es auch, wenn das Fondsvermögen weniger stark sinkt als der Vergleichsindex. Drittens – und ganz vom Feinen – zählt nicht die Wertentwicklung, die für den Anleger verbleibt, als Messlatte; sondern die Wertentwicklung unter Herausrechnung der Verwaltungs- und Pauschalgebühren. Die „erfolgsbezogene“ Vergütung wird also auch dann kassiert, wenn die tatsächliche Wertentwicklung des Fonds – nämlich nach Kosten – hinter seinem Vergleichsindex zurückbleibt.
Man fragt sich natürlich, woher Fondsmanager die Chuzpe für ein derartiges Drehen an der Kostenschraube nehmen. Eine Erklärung dürfte hierin liegen: Wer vor 2009 investiert hat, würde seinen Schutz vor der Abgeltungssteuer verlieren, wenn er jetzt – erbost über die Kostentreiberei – aus dem Fonds austeigen würde. Er sitzt also gewissermaßen in der Falle – und wird abkassiert. – Ein Grund mehr, bei künftigen Investments nur noch auf preiswerte börsengehandelte Indexfonds zu setzen, bei denen die Anbieter um möglichst niedrige Kosten konkurrieren!
Di, 23. Feb 2010



