Verbraucherzentrale Bremen
[Zum Inhalt ↓]

Themen | Beratung | Newsletter | Forum | Kontakt | Sitemap | Hilfe | Presse | Impressum

Themen :: Geldanlage :: Archiv :: Der gläserne Anleger als Ziel?

Meldung im Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Kundenbefragung: Der gläserne Anleger als Ziel?

Wie bereits in der Vorwoche berichtet, hat die Sparkasse in Bremen zahlreiche Kunden zu einem gesonderten Aufklärungs- und Informationsgespräch eingeladen. In diesem Gespräch sollen umfangreiche Informationen von den Kunden erhoben werden. Ohne diese Angaben – so die Botschaft – könne die Sparkasse dem Kunden gegenüber keine Anlageberatung mehr erbringen.

Während ein Teil der Kunden über die Aktion als solche verwundert ist, stoßen sich andere an den sehr weitgehenden und detaillierten Fragen. Die Sparkasse möchte nämlich nicht nur die bisherigen Anlageerfahrungen und -kenntnisse, die Häufigkeit von Wertpapiergeschäften, die Anlageziele, die bevorzugte Anlagedauer und die Risikobereitschaft erfahren. Vielmehr werden auch die finanziellen Verhältnisse der Kunden durchleuchtet: Wie hoch ist das derzeitige Geld- und Wertpapiervermögen? Gibt es weiteres Vermögen (z.B. Immobilien) und wie hoch ist das Vermögen? Woraus werden regelmäßige Einkommen erzielt und wie hoch sind die monatlichen Einkünfte insgesamt? Wie hoch sind die regelmäßigen Belastungen im Monat in etwa (z.B. Miete, Unterhalt, Kreditraten, Versicherungsprämien)?

Einige Sparkassenkunden, die sich an die Verbraucherzentrale gewandt haben, empören sich geradezu über diese „finanzielle Selbstentblößung“, die ihnen mit dem Fragebogen abverlangt werde. Ihre Frage lautet im Kern: Ist ein solcher Fragebogen eigentlich durch die gesetzlichen Bestimmungen gedeckt?

Fakt ist, dass sich die Sparkasse diesen Katalog von Fragen nicht selbst ausgedacht hat. Die Daten, die erhoben werden sollen, entsprechen vielmehr den einzuholenden Informationen, die in der „Wertpapierdienstleistungs- Verhaltens und Organisationsverordnung (WpDVerOV)“ genannt werden. Diese Verordnung ist vom Bundesfinanzminister zur Umsetzung und Konkretisierung des Wertpapierhandelsgesetzes erlassen worden – und zwar vor allem zum Schutz der Anleger.

Das Gesetz und die Verordnung besagen allerdings, dass diese Informationen zu erfragen sind, „soweit erforderlich“. Für eine gute Beratung bedarf es natürlich möglichst guter Kenntnisse über den Kunden. Welche Informationen jeweils unabdingbar und notwendig sind, hängt aber vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Je umfassender die Anlageberatung sein soll und je riskanter die in Frage kommenden Anlagen sein dürfen, umso größer ist der Informationsbedarf für den Berater. Umgekehrt gilt aber auch: Wenn ein Kunde beispielsweise nur einen Riester-Vertrag abschließen will oder sich – erklärtermaßen konservativ – zwischen Festgeld und Bundesschatzbriefen entscheiden möchte, dann bedarf es wohl kaum einer finanziellen Gesamtanamnese, um ihn beraten zu können. Beim Arzt muss man sich ja auch nicht in jedem Fall ausziehen, damit der behandeln kann.

Ein Anlageberater sollte deshalb im jeweiligen Einzelfall sagen, welche Informationen er benötigt, und auch erklären, warum er sie benötigt und sonst nicht beraten kann. Dass die Sparkasse demgegenüber „im Interesse der umfassenden Geschäftsbeziehung mit Ihne“ auch Angaben erfragen möchte, wenn diese „im Einzelfall für die konkret beabsichtigten Geschäfte nicht erforderlich sind“, entspricht jedenfalls nicht den ihr auferlegten gesetzlichen Pflichten.

Di, 23. Feb 2010

nach oben  |
Themen :: Geldanlage :: Archiv :: Der gläserne Anleger als Ziel?

Meldung im Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


[Startseite]  [Menue]  [Brotbröckleinpfad]