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Billiger Fondskauf – nur für gut Informierte?

Immer mehr Anleger sind in den vergangenen Jahren kostenbewusster geworden. Statt beim Kauf eines Investmentfonds den vollen Ausgabeaufschlag zu zahlen, haben sie die Fondsanteile über Direktbanken oder Vermittler mit einem Rabatt erworben. Oder sie haben als gut betuchte Kunden einen Nachlass bei ihrer Hausbank ausgehandelt. Gerade bei größeren Einmalanlagen gibt es mittlerweile aber oft noch einen billigeren Weg: den Kauf der Fondsanteile über die Börse. Den meisten Anlegern ist diese kostengünstige Alternative jedoch nicht bekannt. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die meisten Banken ihren Kunden die Bezugsmöglichkeit über die Börse verschweigen. Dadurch machen sie sich aber möglicher Weise schadensersatzpflichtig.

Traditionell besorgen Banken ihren Kunden die Fondsanteile direkt von den Investmentgesellschaften. Oder sie entnehmen sie dem eigenen Handelsbestand. Anders als bei Aktien oder Anleihen berechnen sie dafür keine gesonderten Vermittlungskosten. Viele Anleger merken daher gar nicht, dass sie für den Dienst der Bank etwas zahlen müssen. Entlohnt wird das Geldinstitut durch die Differenz zwischen dem Ausgabe- und dem Rücknahmepreis der Fondsanteile. Dieser Ausgabeaufschlag beträgt zumeist drei Prozent bei Rentenfonds und fünf Prozent bei Aktienfonds. Bei einer Anlage von 10.000 Euro fallen folglich zwischen 300 und 500 Euro an Kosten an. Selbst wenn 50 Prozent Rabatt ausgehandelt, sind das keine vernachlässigenswerten Beträge.

Seit einigen Jahren können Fondsanteile aber auch über die Börse gekauft werden. Neben den Regionalbörsen Hamburg, Berlin und Düsseldorf, die dieses Handelssegment entwickelt haben, bieten das jetzt auch die Börse in München und – seit einigen Tagen – der größte Handelsplatz, die Deutsche Börse in Frankfurt an. Die jeweils gehandelten Handelssortimente umfassen bis zu 2.600 verschiedene Titel, so dass praktisch alle wichtigen Fonds über eine Börse erhältlich sind.

Der Handel erfolgt ohne jeglichen Ausgabeaufschlag. Stattdessen fallen folgende Kosten an: eine Börsencourtage von 0,08 %; ein „Spread“ zwischen An- und Verkaufspreis, der bei viel gehandelten Fonds zwischen 0,5 und einem Prozent liegt; sowie eine Bankgebühr. Letztere beträgt bei den meisten Banken und Sparkassen ein Prozent. In der Summe fallen daher bei viel gehandelten Fonds lediglich bis zu zwei Prozent des Anlagebetrages an Kosten an. Dies ist zumindest deutlich billiger als der volle Ausgabeaufschlag. Bei Banken, die sehr niedrige Gebühren für die Auftragsausführung verlangen, lassen sich die Kosten bisweilen sogar unter ein Prozent des Anlagebetrages drücken. Vorsicht ist allerdings bei weniger bekannten Fonds geboten; dort kann der „Spread“ bis zu 2,5 Prozent betragen und die möglichen Vorteile zunichte machen.

Der Kostenvorteil für den Anleger ist der Einnahmenachteil für die Bank. Deshalb wird der Weg über die Börse zumeist verschwiegen. Bisweilen werden Kunden, die nachfragen, sogar abgewiegelt. Hat sich eine Bank zur Anlageberatung angeboten, ist das jedoch nicht angängig. Aus dem Wertpapierhandelsgesetz und der dazu verfassten Wohlverhaltensrichtlinie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) ergibt sich nämlich folgende Pflicht: „Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss dem Kunden vor der Erbringung der Dienstleistung in geeigneter Weise ermöglichen, Informationen über Berechnung, Höhe und Art der Kosten (...) zur Kenntnis zu nehmen, und diese auf Nachfrage erläutern“. Wie diese Vorgabe im Detail auszulegen ist, wird zwar noch zu klären sein. Eine Bank, die den Fondskauf über die Börse in einer Beratung verschweigt, setzt sich aber der Gefahr von Schadensersatzforderungen aus. Diese könnten schon jetzt beträchtliche Dimensionen annehmen. Denn den Fondshandel über die Börse gibt es bereits seit 2002. Ungeachtet der Bankpflichten ist es für Anleger aber ratsam, sich auch selbst eingehender mit dem Kauf über die Börse vertraut zu machen.

Mi, 14. Jun 2006

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