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Themen :: Geldanlage :: Altersvorsorge :: Mit 60 Euro die volle Förderung

Mit 60 Euro die volle Förderung kassieren

Von der staatlich geförderten Altersvorsorge profitieren vor allem zwei Gruppen überdurchschnittlich: diejenigen, die nur ein verhältnismäßig geringes Einkommen beziehen und diejenigen, die sehr gut verdienen. Während Letztere schon überdurchschnittlich häufig einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, sieht es bei den weniger gut Verdienenden anders aus. Der Grund scheint auf der Hand zu liegen: es fehlt einfach das Geld zum Sparen. Vielfach dürfte aber nach wie vor auch Unkenntnis über die Förderregeln bestehen. Denn oft reicht schon eine recht geringe eigene Sparleistung, um ein Mehrfaches an Förderung zur erhalten.

Die staatliche Förderung der Riester-Rente erfolgt auf zwei Wegen: über Zulagen, die der Staat auf das Riester-Konto überweist, und durch einen steuerlichen Sonderabzug. Von Letzterem profitieren insbesondere Gutverdiener mit hohem Steuersatz. Bei den Zulagen wiederum gibt es zwei Arten: die Grundzulage, die in diesem und im nächsten Jahr bei maximal 114 Euro liegt, und die Kinderzulage, die 138 Euro beträgt. Um sie in vollem Umfang zu erhalten, müssen in 2006 und 2007 jeweils drei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in einen Riestervertrag eingezahlt werden. Diese drei Prozent muss der Riester-Sparer jedoch nicht vollem Umfang selbst aufbringen. Die Zulagen werden vielmehr mitgerechnet. Lag das sozialversicherungspflichtige Einkommen eines Förderberechtigten in 2005 beispielsweise bei 30.000 Euro, so müssen in diesem Jahr insgesamt 900 Euro in den Vertrag fließen, um die volle Zulage zu erhalten. Ein Single ohne Kinder müsste – unter Anrechnung der Grundzulage – selbst aber nur 786 Euro einzahlen. Bei einem Förderberechtigten mit einem Kind läge der notwendige Eigenbeitrag bei 648 Euro; bei zwei Kindern bei 510 Euro. Ist der Förderberechtigte verheiratet und der Partner selbst nicht direkt förderfähig, so kann dieser einen Riester-Ehegattenvertrag abschließen. Für diesen muss kein Eigenbeitrag geleistet werden. Wird genügend Geld in den Hauptvertrag eingezahlt, bekommt auch der Ehegatte eine Grundzulage. Mehr noch: diese wird sogar bei den notwendigen Einzahlungen in den Hauptvertrag angerechnet. Im vorstehenden Beispiel sind bei einem Ehepaar mit zwei Kindern dann sogar nur 396 Euro selbst aufzubringen – gegenüber 504 Euro, die der Staat dann dazu legt.

Die Anrechnung der Zulagen führt bei geringen Einkommen dazu, dass der rechnerische Eigenbeitrag sogar auf Null sinken würde. Tatsächlich muss jedoch stets ein Mindesteigenbetrag von 60 Euro aufgebracht werden, um die Zulagen zu erhalten. Ein Förderberechtigter mit einem Kind, der in 2005 weniger als 10.400 Euro verdient hat, müsste also selbst 60 Euro sparen, um Zulagen von 252 Euro zu bekommen. Bei zwei Kindern läge die Verdienstgrenze für den Mindestbeitrag bei 15.000 Euro.

Interessant kann das insbesondere bei 400-Euro-Jobs sein. Diese sind in der Regel zwar nicht sozialversicherungspflichtig, so dass die betreffende Person nicht direkt förderfähig ist. Ist der 400-Euro-Jobber nicht verheiratet oder der Ehepartner auch nicht direkt förderfähig, eröffnet sich jedoch folgende Möglichkeit: Der Betreffende verzichtet auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dann muss er zwar bis zu 30 Euro im Monat selbst in die Rentenversicherung einzahlen. Er erhöht damit aber seinen gesetzlichen Rentenanspruch und kann dann auch die Riester-Förderung mitnehmen.

Durch die Zulagen allein bauen sich natürlich keine üppigen Zusatzrenten auf. Gerade für diejenigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nur sehr unzureichend abgesichert sind, wird aber später jeder Euro ins Gewicht fallen. Zu beachten ist deshalb, dass auch alle ALG-II-Bezieher förderberechtigt sind. Auch hier wird oft die Möglichkeit bestehen, sich die Zulagen allein über den Mindestbeitrag zu sichern.

Mi, 14. Jun 2006

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