Die private Altersvorsorge beginnt mit dem richtigen Versicherungsschutz
In der Diskussion um die private Altersvorsorge dreht sich derzeit fast alles um Fragen der Geldanlage. Das Sparen für die Zusatzrente wird jedoch schon im Ansatz zunichte gemacht, wenn jemand seine Erwerbsfähigkeit verliert, wenn der Hauptverdiener der Familie plötzlich stirbt oder wenn hohe Schadenersatzforderungen einen Menschen dauerhaft ruinieren. Wer für das Alter vorsorgen will, muss deshalb zunächst diese existentiellen Risiken absichern. Das soll zwar teilweise auch im Rahmen der staatlich geförderten Altersvorsorgeverträge möglich sein. Es sprechen jedoch gewichtige Gründe dafür, Risikovorsorge und Geldanlage voneinander zu trennen.
Rein statistisch gesehen muss jeder vierte Erwerbstätige damit rechnen, vor Erreichen der Altersgrenze erwerbsunfähig zu werden. Gleichwohl hat bislang nur ein Drittel der Erwerbstätigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Und selbst diese Minderheit ist häufig nicht ausreichend versichert. Die gesetzliche Rente reicht aber selbst unter günstigen Umständen nicht aus, um den früheren Lebensstandard zu bewahren. In den meisten Fällen droht ein finanzieller Absturz in Richtung Sozialhilfeniveau. Von zusätzlicher Altersvorsorge und staatlichen Zulagen kann dann keine Rede mehr sein. Der Abschluss einer guten privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb fast immer ein „Muss“, das Vorrang vor langfristigen Sparvorhaben genießen sollte.
Im Rahmen der „Riester“-Rente können jetzt auch Ehegatten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, staatliche Zulagen erhalten und damit eine eigene Zusatzrente aufbauen,. Voraussetzung ist, dass der rentenversicherungspflichtige Ehepartner die notwendigen Eigenbeiträge in seinen eigenen Altersvorsorgevertrag einzahlt. Auch hier ist es aber zunächst wichtiger, das Risiko abzudecken, dass der allein- oder hauptverdienende Partner vorzeitig verstirbt. Meistens besteht zwar eine Lebensversicherung. Weil die Risikovorsorge aber – in Form einer kapitalbildenden Lebensversicherung – mit der Geldanlage vermengt wird, sind die Versicherungssummen überwiegend viel zu niedrig. Zu einer dauerhaften Versorgung der Hinterbliebenen bis ins Alter reichen sie nicht aus. Bevor ein Riester-Vertrag unterschrieben wird, sollte deshalb erst einmal eine preisgünstige Risikolebensversicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen werden.
Zur unerläßlichen Risikovorsorge gehört schließlich auch eine private Haftpflichtversicherung. Erstaunlich Viele – schätzungsweise 40 % – besitzen noch keine und setzen sich damit dem Risiko aus, dass ihr Einkommen und Vermögen unter Umständen aus Schadensersatzansprüchen bis zur gesetzlichen Höchstgrenze gepfändet wird und das womöglich ein Leben lang.
Während die Haftpflichtpolice auf jeden Fall separat abgeschlossen werden muss, kann ein Versicherungsschutz für Erwerbsminderung oder Tod auch im Rahmen der Riester-Verträge angeboten werden. Derartige Kombinationen dürften in der Regel aber nicht ratsam sein. Da die Anbieter bei solchen Verträgen mindestens 85 Prozent der Gesamtbeiträge für die spätere Rente garantieren müssen, sind die verbleibenden Beiträge zu gering, um insbesondere für die Berufsunfähigkeit einen ausreichenden Schutz darzustellen. Wer die Risikovorsorge mit der Geldanlage koppelt, läuft zudem Gefahr, später seinen Versicherungsschutz zu verlieren, wenn er zu einem anderen Anbieter wechseln möchte oder wenn er den Vertrag nicht mehr in der vereinbarten Höhe besparen kann. Risikovorsorge und Geldanlage sollten deshalb unbedingt getrennt werden und die Optimierung des Versicherungsschutzes erst einmal Vorrang haben.
Fr, 14. Jan 2005



