Statistische Lebenserwartung Teil 5: Je geringer das Risiko, umso höher die Risikoprämie
Ob sich eine private Rentenversicherung als Geldanlage auszahlt, hängt nicht nur davon ab, wie lange der Versicherte lebt. Mitentscheidend ist auch, mit welchen Lebenserwartungen die Versicherungsunternehmen kalkulieren und: wie die Gelder verteilt werden, wenn die Versicherten nicht so lange leben wie erwartet.
Im vorausgegangen Teil wurde gezeigt, dass die Versicherer seit Mai dieses Jahres bis zu 25 Prozent der Risikogewinne für sich einbehalten dürfen. Berichtet wurde zudem, dass Kritiker befürchten, die Beteiligung könne mangels klarer Abgrenzung sogar noch höher sein. In diesem Punkt hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) inzwischen Entwarnung gegeben. Danach kann sie sehr wohl kontrollieren, dass keine Vermischung von Sterblichkeits- und Stornogewinnen erfolgt. Das ist immerhin ein Lichtblick.
Überaus fragwürdig bleibt jedoch, dass die Versicherer künftig bis zu einem Vierteil der Überschüsse einbehalten können, wenn die Rentenversicherten kürzer leben als kalkuliert. Im Dezember 2005 hatte die Finanzdienstleistungsaufsicht noch eine 10prozentige Beteiligung für angemessen angesehen. Warum sie inzwischen das Zweieinhalbfache für „fair“ hält, ist kaum nachvollziehbar.
Die Einigung und Festlegung auf diese Quote ist in einem Arbeitskreis erfolgt, in dem neben Vertretern des BAFin und des Bundesfinanzministeriums auch der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) vertreten war. Dessen Mitglieder hatten sogar eine Beteiligung von 50 Prozent gefordert. Am Ende kamen 25 Prozent heraus – und die amtliche Begründung dafür ist mehr als dürftig: Gerechtfertigt wird die höhere Beteiligung damit, dass die Höhe des Risikoergebnisses „auch durch unternehmenspolitische Entscheidungen wie Annahmepolitik und Qualität der Risikoprüfung“ beeinflusst werde.
Im Kern soll damit wohl gesagt werden: Versicherer, die ein höheres unternehmerisches Risiko eingehen, müssen auch eine höhere Risikoprämie verdienen können. Einem solchen Prinzip könnte man durchaus zustimmen. In der Rentenversicherung ist aber gar nicht erkennbar, worin dieser Zusammenhang zwischen steigendem Risiko und steigender Risikoprämie bestehen sollte. Praktisch verläuft es genau umgekehrt: Je vorsichtiger die Versicherer agieren und je mehr Puffer sie in ihre Sterbetafeln und Beiträge einkalkulieren, umso geringer ist ihr eigenes unternehmerisches Risiko. Je größer die Vorsicht und die Puffer, umso größer ist aber zugleich die Wahrscheinlichkeit, dass Risikoüberschüsse entstehen – von denen die Versicherer dann profitieren. Belohnt wird folglich nicht die Risikoübernahme, sondern die möglichst weitgehende Abwälzung des Risikos auf die Versicherten – ein seltsames Anreiz- und Belohnungssystem.
Letztlich müssen zwar 75 Prozent des Risikoüberschusses an die Versicherten zurückerstattet werden. Wann genau das zu geschehen hat, ist aber nicht festgelegt. Insbesondere besteht keine Vorschrift für eine „zeitnahe“ Verteilung der Überschüsse. Zu befürchten ist, dass sich die meisten Versicherer damit auch nicht beeilen werden. Denn die noch nicht deklarierten Überschusse bleiben eine willkommene Risikoreserve. Leidtragende werden daher insbesondere diejenigen sein, die heute schon eine Privatrente beziehen: Durch Senkungen oder ausbleibende Erhöhungen ihrer Rente finanzieren sie die Rückstellungen mit, die vorsichtshalber für die erhöhte Lebenserwartung gebildet werden. Steigt die Lebenserwartung doch nicht wie erwartet, werden sie von den dann entstehenden Überschüssen wenig zurückbekommen. Viele, wenn nicht sogar die meisten, werden dann womöglich gar nicht mehr leben.
Mi, 06. Aug 2008



