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Statistische Lebenserwartung Teil 4: Überlange Sterbetafeln als neue Geldquelle?

Die Renten aus privaten Rentenversicherungen werden auf der Basis statistischer Lebenserwartungen kalkuliert. Dabei setzen die Versicherer nicht nur die Werte an, die sie erwarten. Es werden vielmehr Zuschläge einkalkuliert, um dem Risiko vorzubeugen, dass die Versicherten doch länger leben. Dass solche Puffer einkalkuliert werden, ist grundsätzlich verständlich. Die Frage ist aber: Wo bleiben die Gelder, wenn die Versicherten im Schnitt früher sterben als erwartet?

Vom Grundprinzip her ist die private Rentenversicherung eigentlich so angelegt, dass die Überlebenden quasi die Verstorbenen „beerben“, das heißt: aus dem Kapital, das für die früh Gestorbenen nicht mehr benötigt wird, werden die Renten der Langlebigen finanziert. So weit die Theorie. In der Praxis muss das nicht so sein. Wenn die Versicherten früher sterben als kalkuliert, dann „erben“ nicht nur die überlebenden Versicherten.

Bei dem Versicherer werden dann Kapitalanlagen – so genannte Deckungsrückstellungen – frei, die nicht mehr benötigt werden. Im Fachjargon werden sie als Sterblichkeitsgewinne bezeichnet. Die spannende Frage ist, wo diese Gewinne auf der Ebene des Versicherers verbucht werden.

Es liegt die Vermutung nahe, dass sie bei den so genannten „Risikogewinnen“ eingestellt werden. Denn es geht ja im Kern darum, dass sich das Risiko der Langlebigkeit nicht wie kalkuliert entwickelt hat. Von solchen Risikogewinnen können die Versicherungen aber bis zu 25 % ihrem eigenen Rohgewinn zuführen. Daraus können sie dann ihr Eigenkapital aufstocken oder – bei Aktiengesellschaften – die Aktionäre bedienen. Diese 25%ige Beteiligung gilt erst seit Mai 2008. Früher sollten die Versicherer eine „angemessene“ Beteiligung am Risikogewinn erhalten. Beides ist pikanter Weise nicht identisch: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte der Verbraucherzentrale Bremen noch im Dezember 2005 mitgeteilt, dass sie „angemessen“ grundsätzlich als 90%ige Beteiligung der Versicherungsnehmer interpretiere. Galt früher also eine 10%ige Beteiligung der Unternehmen als „angemessen“, so liegt die amtlich erlaubte Quote jetzt bei dem Zweieinhalbfachen (!) des früheren Satzes.

Diese Erhöhung ist schon für sich betrachtet sehr bemerkenswert. Richtig zu würdigen ist sie aber erst, wenn man sich anschaut, wie mit heraufziehenden Risiken in der Praxis umgegangen wird: Durch die neuen Sterbetafeln und die längeren Lebenserwartungen sind in den letzten Jahren auch „Nachreservierungen“ von Kapital für die Verträge mit alten Sterbetafeln vorgenommen worden. Diese Risikoverluste mussten und müssen die Versicherungskunden über Rentenkürzungen und ausbleibende Erhöhungen jedoch nach wie vor alleine tragen.

Die Frage der Beteiligung der Unternehmen an den Sterblichkeitsgewinnen ist aber womöglich noch verwickelter. Wie der Berliner Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein festgestellt hat, werden die Sterblichkeitsgewinne in den Berichten an die Finanzdienstleistungsaufsicht zusammen mit den Stornogewinnen in einem gemeinsamen Posten ausgewiesen. Nach Einschätzung von Kleinlein kann die Finanzaufsicht daher gar nicht kontrollieren, inwieweit sich diese Summe aus Sterblichkeitsgewinnen oder aus Stornogewinnen zusammensetzt. Hier wird es dann vollends brisant: denn die Stornogewinne werden den „übrigen“ Gewinnen zugerechnet – und an denen kann sich das Versicherungsunternehmen sogar mit 50 % beteiligen. Inwieweit dann sogar die Gewinne aus versterbenden Rentnern nur zu 50 % an die Überlebenden weiter gereicht werden, ist also nicht klar.

Wenn es tatsächlich zutreffen sollte, dass mangels hinreichender Kontrolle die Sterblichkeitsgewinne, die aus überlang kalkulierten Sterbetafeln entstehen, bis zu 50 % bei den Versicherern landen können, dann wäre das ein handfester Skandal. Aber auch 25 % erscheinen schon als weit überzogen. Denn in die Sterbetafel sind offenbar für alle erdenklichen Risiken Zuschläge eingerechnet worden. Das Risiko für die Versicherer ist daher zuletzt nicht gestiegen, sondern gesunken – wenn es überhaupt noch eines ist. Jedenfalls verdient diese ganze Frage eine erhöhte Aufmerksamkeit. Es geht nämlich um eine Stellschraube, die maßgeblich mit darüber entscheidet, wem die private Altersvorsorge und deren staatliche Förderung am Ende mehr nützt: den privaten Rentnern oder den privaten Versicherungen und ihren Eigentümern.

Mo, 28. Jul 2008

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