Statistische Lebenserwartung Teil 3: Sterbetafeln je nach Bedarf?
Die Höhe einer privaten Rente hängt nicht allein von den gezahlten Prämien, dem Anlagegeschick oder den Kosten des Versicherers ab. Erheblichen Einfluss hat auch die statistische Lebenserwartung, mit der die Versicherer kalkulieren. Je höher die Lebenserwartung ist, umso niedriger fallen die Renten aus. Denn das gebildete Kapital muss dann erwartungsgemäß für längere Zeiträume ausreichen.
Im vorausgegangen Teil dieser Folge wurde gezeigt, dass die Lebenserwartung, mit der die Versicherer kalkulieren, signifikant über den beobachteten Werten in der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Versorgung ehemaliger Beamten liegt. Die Frage ist daher, ob das nur ein Problem der statistischen Schätzung ist oder aufgrund welcher Faktoren sich diese Unterschiede erklären lassen?
Bei der Erstellung ihrer Kalkulationsgrundlagen greifen die Versicherer nicht einfach auf die Bevölkerungssterbetafeln des Statistischen Bundesamtes und auf die Daten der Gesetzlichen Rentenversicherung zurück. Unter Verwendung von Daten aus den Versicherungsbeständen und mit anderen Trendannahmen werden vielmehr eigene Sterbetafeln entwickelt. Diese unterscheiden sich im Ergebnis deutlich von den Schätzungen des Statistischen Bundesamtes.
So rechnet das Statistische Bundesamt in der optimistischen Variante seiner Bevölkerungsprognose 2050 damit, dass ein in 1961 geborener Mann nach Vollendung des 65. Lebensjahres noch eine mittlere Lebenserwartung von 19,6 haben wird. Die Erwartung für eine gleichaltrige Frau liegt bei 23,7 Jahren.
Die von den privaten Versicherern verwendete Sterbetafel DAV 2004 R unterstellt demgegenüber für den 1961 geborenen Mann eine weitere mittlere Lebenserwartung von 27,6 Jahren und für die Frau von 31,3 Jahren. Es zeigen sich für diesen Jahrgang folglich Unterschiede von rund 10 Jahren.
Von den Versicherern wird dies insbesondere damit begründet, dass sich die Lebenserwartungen ihrer Kunden nachweislich deutlich von denen der Gesamtbevölkerung unterscheiden würden. Zum einen schließe eher eine gesunde Person eine Rentenversicherung ab; zum anderen stammten die privat Rentenversicherten zumeist aus den oberen Bevölkerungsschichten ab, die eine höhere Lebenserwartung aufwiesen und die auch leichteren Zugang zu einer besseren medizinischen Versorgung haben würden.
Diese soziale Auswahlwirkung ist unbestreitbar gegeben. Aber sie erklärt die Unterschiede in den geschätzten Lebenserwartungen nicht vollends. Zudem wirft sie Fragen auf.
Zum einen zeigt sich interessanter Weise, dass die Versicherer in der Rentenversicherung andere Sterbetafeln verwenden als in der Kapital- und Risikolebensversicherung. Bei einem heute neu geborenen Mädchen geht die Rententafel von einer Lebenserwartung von 103 Jahren aus. In der aktuell verwendeten Sterbetafel der Lebensversicherungen werden für das Neugeborene demgegenüber nur 77 Jahre erwartet – ein Unterschied von einem Vierteljahrhundert! Die Tafel der Risikoleben soll zwar in Kürze durch eine neue ersetzt werden. Die Unterschiede werden aber nicht eingeebnet. Es wird auch künftig so bleiben, dass in der Lebensversicherung mit einer höheren Sterblichkeit gerechnet wird – was die Prämie dort verteuert – und in der Rentenversicherung mit einer niedrigeren Sterblichkeit – was dort die Prämie ebenfalls verteuert. Letztlich kommt es offenbar nicht auf die tatsächlich erwartete Lebenserwartung an, sondern auch auf geschäftliche Überlegungen, die je nach Versicherungssparte anders ausfallen.
Zum anderen stellt sich aber diese Frage: Wenn die Versicherer mit Lebenserwartungen ihrer bislang überwiegend besser gestellten Kunden kalkulieren – können sie das einfach auf Riester-Rentenversicherungen übertragen? Das ist eine brisante Frage, die bislang kaum öffentlich diskutiert worden ist. Mit Riester sollen erklärter Maßen gerade Schichten mit niedrigerem Einkommen erreicht werden. Denn ihre Versorgung im Alter ist aufgrund der Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung am stärksten gefährdet. Die statistische Lebenserwartung dieser Schichten ist aber – was niemand bestreitet und was natürlich auch den Versicherern bekannt ist – signifikant niedriger. Wenn bei ihnen gleichwohl die – vorsorglich auch noch aufgestockten – Lebenserwartungen der höheren Einkommensschichten angesetzt werden, dann ist das nicht sachgerecht, sondern eine verdeckte systematische Übervorteilung. Sie wird auch nicht dadurch geheilt, dass für Riester-Verträge bei den Versicherern eigene Abrechnungsverbände geführt werden. Warum das nicht reicht, wird Thema der nächsten Folge sein.
So, 20. Jul 2008



