Wie sicher sind Riester-Produkte?
Bei der Auswahl einer Geldanlage stellt sich zunächst die Frage, wie sicher die angebotenen Produkte sind. Im Falle der Riester-Produkte scheint das auf den ersten Blick eine weniger wichtige Frage zu sein. Denn alle Anbieter müssen versprechen, dass bei Rentenbeginn zumindest die eingezahlten Eigenbeiträge und Zulagen zur Verfügung stehen. Je nachdem, wie man Risiko definiert wird, weisen die Altersvorsorgeverträge jedoch beträchtliche Unterschiede auf.
Das größte Risiko einer Kapitalanlage besteht darin, dass die investierten Gelder teilweise oder gänzlich verloren gehen. Einen solchen Verlust zu vermeiden, ist daher eine zentrale Zielsetzung des Altersvermögensgesetzes. Aber: Ob die Anbieter ihre Kapitalerhaltungsgarantien auch einhalten können, wird bei der Zertifizierung der Riester-Produkte nicht geprüft. Zumindest bei einer Gruppe von Anbietern sind Verluste infolge eines Konkurses nicht hundertprozentig ausgeschlossen: bei den Versicherungen. Denn dort gibt es keinen Sicherungsfonds, der die Anlagegelder für den Fall garantiert, dass eine Gesellschaft pleite geht. In Deutschland ist das – anders als in Japan – zwar noch nicht vorgekommen, da angeschlagene Versicherer bislang stets noch rechtzeitig von anderen Unternehmen übernommen wurden. Ob diese Selbstregulierung der Branche auch in Zukunft immer funktionieren wird, ist vor geraumer Zeit aber selbst von Deutschlands obersten Versicherungsaufseher angezweifelt worden. Von einer „absolut sicheren Geldanlage“ kann bei einer privaten Rentenversicherung folglich nicht gesprochen werden. Grundsätzlich gibt es hier durchaus ein Bonitäts- und Ausfallrisiko. Bei den Sparplänen von Banken und Sparkassen bestehen demgegenüber Sicherungseinrichtungen, durch die ein Verlust von Anlagegeldern ausgeschlossen ist. Von einem Konkurs des Anbieters nicht gefährdet wären auch Fonds-Anlagen, da sie rechtlich ein Sondervermögen bilden, das nicht den Investmentgesellschaften gehört.
Das Risiko von Riester-Produkten kann aber auch darin gesehen werden, dass die Anlagegelder schlecht bewirtschaftet werden und der Anleger am Ende nur die eingezahlten Beiträge zurück erhält. Inflationsbereinigt wäre auch das ein herber Verlust. Dieses Nullertrags-Risiko besteht bei allen Produkten, die nur eine Nominalwert- oder Kapitalerhaltungsgarantie geben. Das gilt für fast alle Angebote, die vorrangig auf Fonds-Anlagen basieren, sowie für viele Kombinationen aus Versicherung und Fonds-Anlage und auch für einige herkömmlich gestaltete private Rentenversicherungen. Die meisten klassischen Rentenversicherungen und einige Versicherungs- / Fonds-Kombinationen garantieren demgegenüber eine Mindestverzinsung von 3,25 Prozent – allerdings nur auf die Einzahlungen abzüglich der mehr oder weniger hohen Kosten. Eine garantierte positive und aller Wahrscheinlichkeit nach zumindest etwas über der Inflationsrate liegende Rendite bieten nur die Banksparpläne.
Das Risiko, das den meisten Anleger vor Augen steht, sind die Kursschwankungen und die daraus drohenden Verluste bei einem Anbieterwechsel oder zum Ansparende hin. Diese Risiken bestehen bei den Investment-Angeboten und den fondsgebundenen Rentenversicherungen, und zwar tendenziell umso mehr, je stärker sie in Aktien investieren. Weitere Unterschiede ergeben sich aber daraus, in welchen Aktienmärkten die Gelder angelegt werden können, ob Kurssicherungsstrategien verfolgt werden und inwieweit zum Rentenbeginn hin Umschichtungen von Aktien- in weniger schwankungsanfällige Geld- und Rentenfonds vorgesehen oder möglich sind. Entgegen manchen Einschätzungen bergen dabei nicht unbedingt die reinen Investment-Angebote die größten Kursschwankungsrisiken. Bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen sind die individuellen Auswahlmöglichkeiten weitaus größer und kann mitunter sogar in Branchen- und Länderfonds investiert werden, die hochgradig schwankungsanfällig sind.
Fr, 14. Jan 2005



