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Bei der Riester-Rente konkurrieren unterschiedliche Anlageformen

Mehr als 3.500 Riester-Produkte haben mittlerweile die Zertifizierung bestanden. Damit wird bestätigt, dass alle diese Angebote bestimmte Kriterien erfüllen. Neben den Gemeinsamkeiten bestehen jedoch mehr oder weniger große Unterschiede, die bereits bei der Anlage der Altersvorsorgebeiträge beginnen. Hier konkurrieren vier grundlegende Formen von Produkten, die wiederum in verschiedenen Varianten angeboten werden.

Die zahlenmäßig größte Gruppe der zugelassenen Riester-Verträge bilden Sparpläne von Banken und Sparkassen. Auf sie entfallen mehr als 90 Prozent aller erteilten Zertifikate. Die Altersvorsorgebeiträge werden bei diesen Produkten als Bankguthaben angelegt, für die – in Abhängigkeit von der Laufzeit der Verträge – eine planmäßig steigende Verzinsung in Aussicht gestellt. Die Höhe der Verzinsung ist jedoch nicht garantiert, da der Basis-Zins regelmäßig variabel ist, von der Bank also verändert werden kann. Da nur bei einem Teil der Verträge die Zinsänderung an einen objektiven Vergleichsmaßstab gebunden wird, liegt hier ein wesentliches Manko. Mit Renditen, die selbst längerfristig nur knapp die Vier-Prozent-Marke übersteigen, ist die in Aussicht gestellte Verzinsung obendrein wenig berauschend. Dafür handelt es sich aber um eine gänzlich risikolose Anlage, bei der keine undurchsichtigen Kostenbelastungen anfallen.

Von den Versicherungsgesellschaften werden bislang vorrangig traditionelle Rentenversicherungen angeboten, die an die Förderkriterien angepasst wurden. Die Anlage der Gelder erfolgt in festverzinslichen Wertpapieren, Immobilien und bis zu maximal 35 Prozent in Aktien. Welche Erträge die Versicherungsgesellschaft dabei erzielt und in welchem Umfang diese als Überschussbeteiligung weitergegeben werden, bleibt dem Versicherten jedoch verborgen. Diese Intransparenz, verbunden mit Gestaltungsspielräumen der Anbieter sowie vielfach hohen Kosten, ist das große Manko dieser Produkte. Sie lassen ebenfalls überwiegend eher bescheidene Renditen erwarten. Bemerkenswert in dieser Hinsicht: Anders als bei herkömmlichen Rentenversicherungen garantieren nicht alle Versicherer, dass die Einzahlungen nach Kosten mit mindestens 3,25 Prozent verzinst werden. Einige gewährleisten nur die Wiederauszahlung der geleisteten Beiträge.

Neben der klassischen Rentenversicherung dominiert bislang das Angebot von fondsgebundenen Rentenversicherungen. Bei diesen Produkten wird nur ein Teil der Einzahlungen im Deckungsstock der Versicherer angelegt. Der Rest fließt in einen oder mehrere Investmentfonds. Teils sind das nur die jährlich erwirtschafteten Überschüsse, teils aber auch Beitragsanteile, die nicht zur Abdeckung der Beitragsgarantie benötigt werden. Diese Form der Rentenversicherung ist transparenter und eröffnet durch Auswahlmöglichkeiten bei den Fonds zumeist eine individuellere Gestaltungsmöglichkeit. Sie ist aber tendenziell ebenfalls sehr kostenträchtig, da neben dem Versicherer nun auch die Fonds noch mitverdienen wollen.

Die vierte und bislang noch relativ kleine Gruppe bilden Produkte, die vorrangig oder gänzlich auf Investmentfonds-Lösungen basieren. Vereinzelt fließen auch hier Beitragsanteile in eine Versicherung, um eine garantierte Auszahlung zu gewährleisten. Überwiegend wird die Nominalwertsicherung jedoch durch eine mehr oder weniger große Beimischung von Renten- und Geldmarktfonds betrieben. Im Kern handelt es sich deshalb um gemanagte Fondskonzepte, bei denen den Anleger wenig bis gar keinen Einfluss auf die Auswahl der Fonds und den Anlage-Mix besitzt. Das verspricht professionelle Anlageentscheidungen, ist aber auch mit happigen Verwaltungskosten verbunden. Wenn mehrere Fonds für das Management zur Auswahl stehen, eröffnen sich zudem Spielräume für unkontrollierte Umschichtungen, die zusätzliche Kosten produzieren. Wünschenswert wäre deshalb eigentlich ein Produkt, bei dem der Aktienanteil in einem kostengünstigeren Index-Fonds angelegt werden kann. Daran mangelt es jedoch noch.

Fr, 14. Jan 2005

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