Riester-Rente – ein Flop für Millionen?
Die Riester-Rente boomt. Viele aber sparen in einen Vertrag, von dem sie am Ende nichts haben werden. Denn ihre gesetzliche Rente wird so niedrig sein, dass sie eigentlich Anspruch auf staatliche Hilfe zur Grundsicherung hätten. Diese Leistungen werden sie jedoch nicht erhalten, weil die Riester-Rente bei der Bedürftigkeitsprüfung mitberücksichtigt wird. Im Ergebnis stehen sie dann mit der Riester-Rente genauso so schlecht da, als wenn sie nicht privat vorgesorgt, sondern sich gleich auf die Sozialhilfe verlassen hätten. Sie bleiben trotz Riester arm – und haben eigentlich nur für das Sozialamt gespart.
Das ist die Quintessenz eines kritischen Berichts des Fernsehmagazins „Monitor“, der eine nachhaltige Debatte ausgelöst und viele Menschen auch verunsichert hat. Vor allem Geringverdiener, die angeblich am stärksten von Riester profitieren sollen, fragen sich zu Recht: Macht die private Vorsorge überhaupt Sinn?
Fakt ist: Der Bericht von Monitor ist nicht einfach eine unverantwortliche Panikmache, wie es einige Stimmen gerne hinstellen möchten. Der Beitrag hat zum einen ein Schlaglicht auf ein Problem geworfen, das immer noch viel zu sehr verdrängt wird: Das Zusammentreffen von zeitweiser Arbeitslosigkeit, zunehmender Teilzeitbeschäftigung und verbreiteten Niedriglöhnen einerseits und den diversen Renten-„Reformen“ anderseits, haben dazu geführt, dass Millionen von künftigen – nicht heutigen – Rentnern die Armut im Alter droht, wenn sie sich allein auf die gesetzliche Rente verlassen. Selbst ein Durchschnittsverdiener muss inzwischen rund 34 Jahre in die Rentenversicherung einzahlen, um eine Nettorente in Höhe der Grundsicherung, also der Sozialhilfe zu erreichen. So die Berechnungen der Arbeitnehmerkammer in Bremen. Diese Entwicklungstendenz stellt perspektivisch das ganze System der gesetzlichen Rentenversicherung in Frage. Die von „Monitor“ entfachte Debatte griffe deshalb auch viel zu kurz, wenn sie sich nur um die Frage drehen würde, ob die Riester-Rente bei der Grundsicherung im Alter angerechnet werden soll oder nicht.
Zum anderen hat der Fernsehbericht zutreffend aufgezeigt, dass viele Menschen Gefahr laufen, umsonst zu sparen, wenn die Riester-Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird. Dies bedeutet allerdings nicht, dass dem Gros der nur wenig Verdienenden von der Riester-Rente abzuraten ist. Bei Menschen, die jenseits der 50 sind und die bislang kaum Rentenansprüche erworben haben, ist natürlich darüber aufzuklären, dass ihre Sparanstrengungen wahrscheinlich nutzlos sind. Und es ist dann auch abzuraten. Gerade bei jüngeren Menschen wäre ein solcher Ratschlag jedoch unverantwortlich. Denn er würde bedeuten, dass die Umstände, wie sie sich heute darstellen, einfach linear in die Zukunft fortgeschrieben werden. Das verbietet sich aber zumindest aus drei Gründen: Erstens kann niemand mit Sicherheit – auch nicht im Negativen – seine künftige Erwerbs- und Einkommensentwicklung voraussehen. Zweitens sind die Entwicklungen am Arbeitsmarkt und die Entwicklung der Rentenkassen nicht das Ergebnis bloßer wirtschaftlicher und fiskalischer Zwänge. Sie sind auch Ausfluss von politischen und gesellschaftlichen Ideologien und Kräfteverhältnissen – und diese können sich auch ändern. Drittens sollte umgekehrt auch niemand ausschließen, dass es mit dem sozialen Sicherungssystem in Deutschland noch weit schlimmer kommt. Wer vertraut darauf, dass es in 20 oder 30 Jahren noch eine Grundsicherung im Alter gibt, wie wir sie heute kennen? Diesbezüglich heute Rechenexempel anzustellen, ob die Riester-Rente nutzlos ist, ist daher eine Rechnung mit Unbekannten.
Möglicherweise wird die aufgebrochene Diskussion ohnehin dazu führen, dass die Vollanrechnung der Riester-Rente auf die Grundsicherung im Alter verändert wird. Unabhängig davon sollten gerade jüngere Menschen, wenn sie können, die Vorsorgemöglichkeit nutzen – und sei es nur vorsichtshalber. Wenn jemand später wenige Jahre vor der Rente feststellt, dass die Zusatzrente nichts bringen wird, kann er den Vertrag immer noch aufkündigen und sich mit dem Geld etwas Gutes tun. Er verliert dann zwar rückwirkend die Förderung. Sein eigenes Geld und das Gros der Zinsen bleiben ihm aber erhalten. Ein Nachteil entsteht folglich nicht. Zu beachten ist dabei jedoch, dass der Anspruch auf die staatliche Grundsicherung verloren geht, wenn sich jemand selbst vorsätzlich und fahrlässig bedürftig macht.
Mi, 01. Nov 2006



