Riester-Rente: Für Ältere sind nur noch Mini-Zusatzrenten drin
Bis zu welchem Alter lohnt es sich noch, in die staatlich geförderte Zusatzrente einzusteigen? Die Antwort lautet zumeist: Zehn Jahre Sparzeit sollten es mindestens sein. Die Mitnahme der Förderung kann aber auch noch eine Überlegung wert sein, wenn weniger Jahre bis zum Beginn der Rente verbleiben. Der Höhe nach sind dann zwar nur noch Mini-Zusatzrenten möglich. Gemessen am eigenen Geldeinsatz ist die Verzinsung von anderen, nichtgeförderten Anlagen aber kaum zu übertreffen.
Die Riesterrente ist in erster Linie ein Angebot für die jüngeren Jahrgänge. Denn erst über längere Zeiten kann sich der Zinseszinseffekt einer Geldanlage richtig entfalten und werden relativ hohe Ablaufleistungen erreicht. So kann ein 25jähriger, der die maximalen Förderbeträge ausnutzt, ab dem 65. Lebensjahr mit einer monatlichen Zusatzrente rechnen, die mindestens 600 Euro beträgt und die – wenn die betreffenden Anbieter ihre optimistischen Hochrechnungen verwirklichen können – sogar bei 1.500 Euro liegen kann. Bei einer Inflationsentwicklung von jährlich zwei Prozent wären das nach heutiger Kaufkraft zwar real auch nur rund 680 Euro. Gleichwohl bliebe das ein beachtlicher Betrag.
Wem nur noch zehn Jahre bis zur Rente bleiben, für den sieht es schon weitaus bescheidener aus. Selbst wenn die förderfähigen Anlagebeträge voll ausgenutzt werden, wird die voraussichtliche Zusatzrente später lediglich bei rund 100 Euro liegen. Wer erst sechs Jahre vor Eintritt in den Ruhestand einen Riester-Vertrag abschließt, muss sich mit noch weniger zufrieden geben: Auch bei voller Ausschöpfung der Förderbeträge sind kaum mehr als 40 Euro im Monat drin.
Solche Mini-Zusatzrenten sind weit davon entfernt, etwaige Versorgungslücken zu schließen, und lösen auf den ersten Blick eher ein müdes Lächeln auch. Gemessen an den eigenen Beiträgen des Anlegers sind sie allerdings keineswegs so uninteressant wie sie zunächst erschienen. Ein unverheirateter Förderberechtigter ohne Kinder beispielsweise, der die maximalen Förderbeträge ausnutzt und bis Ende 2007 selbst 5.884 Euro in einen Riestervertrag einzahlt, erhält nicht nur staatliche Zulagen von insgesamt 456 Euro. Bei einem anfänglichen Vorjahresbruttoeinkommen von 25.000 Euro würde er zudem zirka 1.450 Euro vom Finanzamt zurückerhalten. Die staatliche Förderquote betrüge dann immerhin rund 30 Prozent. Mit dieser Förderung ist das Ergebnis von konventionellen Geldanlagen kaum zu übertreffen, im Gegenteil: Unterstellt man für den Riestervertrag eine Verzinsung von drei Prozent und nimmt man zudem an, dass die Steuerersparnis in eine konventionelle Geldanlage mit einer Verzinsung von fünf Prozent investiert wird, so errechnet sich zum Jahresende 2007 inklusive der letzen, noch ausstehenden Förderate und Steuererstattung ein Guthaben von insgesamt rund 8.500 Euro. Würden die Eigenbeiträge des Anlegers demgegenüber in der konventionellen Geldanlage mit fünf Prozent Zinsen investiert, so läge das Guthaben lediglich bei rund 6.700 Euro. Die Mitnahme der Riester-Förderung wäre folglich deutlich profitabler.
Der Nachteil der Riester-Variante bestände allerdings darin, dass nur ein Teil des Guthabens zur freien Verfügung bereitstehen würde. Sollte dies kein Ausschlag gebender Gesichtspunkt sein, wäre der Abschluss eines Riester-Vertrages in dem Beispiel durchaus attraktiv. Allerdings läßt sich das Beispiel nur bedingt generalisieren. Wenn der Geförderte keine zusätzliche Steuerersparnis erzielen kann, lohnt sich die Mühe kaum. Von daher macht der Abschluss auch nur Sinn, wenn die Förderhöchstbeträge ausgenutzt werden. Zudem sollte der Geförderte eine Anlageform wählen, die nicht mit hohen anfänglichen Abschluss- und Vertriebskosten belastet ist. Denn sonst wird er aus dem Vertrag aufgrund der kurzen Laufzeit kaum mehr herausbekommen, als an Eigenbeiträgen und Zulagen eingezahlt wurden.
Fr, 14. Jan 2005



