Hohe Zulagen bei minimalem Einsatz
Die Riester-Rente wird auf zwei Wegen gefördert. Zum einen über staatliche Zulagen, die direkt in die Altersvorsorgeverträge fließen. Zum anderen über die steuerliche Absetzbarkeit der Altersvorsorgebeiträge. Von dem zweiten Weg profitieren vor allem die Besserverdienenden, von dem ersten demgegenüber vor allem Geringverdiener und Anleger mit mehreren Kindern. Im Verhältnis zu den eigenen Sparleistungen können diese sogar die weitaus höchsten Förderquoten erzielen.
Um die staatlichen Zulagen in voller Höhe zu erhalten, muss der Altersvorsorgeaufwand in den Jahren 2002 und 2003 mindestens ein Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens betragen, das der Förderungsberechtigte im Vorjahr erzielt hat. Bis 2008 erhöht sich diese Quote schrittweise auf vier Prozent, wobei gleichzeitig die Obergrenze für den förderungsfähigen Vorsorgeaufwand von 525 bis auf 2.100 Euro pro Jahr steigt.
Lag das versicherungspflichtige Einkommen in 2001 beispielsweise bei 21.000 Euro, so muss der Altersvorsorgeaufwand in diesem Jahr 210 Euro erreichen, damit die Riester-Zulagen ungeschmälert überwiesen werden. Der Förderungsberechtigte braucht die 210 Euro allerdings nicht gänzlich aus eigener Tasche zu zahlen. Denn der maßgebliche Altersvorsorgeaufwand setzt sich zusammen aus dem Eigenbeitrag des Anlegers und der Zulagen, die er erhält. Ein Lediger, der im vergangenen Jahr 21.000 Euro verdient hat, muss deshalb selbst nur 210 Euro abzüglich 38 Euro Grundzulage, also lediglich 172 Euro sparen, um in den Genuss der vollen Förderung zu gelangen. Dass die Zulage erst im folgenden Jahr gezahlt wird, ist dabei unerheblich.
Handelt es sich um einen Förderberechtigten mit einem Kind und einem Ehegatten, der indirekt zulagenberechtigt ist und einen eigenen Vertrag abgeschlossen hat, verschieben sich die Anteile weiter: Da sich die zwei Grundzulagen für die Ehegatten von je 38 Euro und die Kinderzulage von 46 Euro auf insgesamt 122 Euro summieren, reduziert sich der notwendige Eigenbeitrag in diesem Beispiel auf 88 Euro. Im Vergleich zur eigenen Sparleistung ergibt das eine Förderquote von 138 Prozent.
Bei einem Ehepaar mit drei Kindern übersteigen die zwei Grundzulagen und die drei Kinderzulagen mit insgesamt 214 Euro sogar den erforderlichen Vorsorgeaufwand. Das bedeutet dann allerdings nicht, dass keine eigenen Sparleistungen mehr erforderlich sind. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss ein Mindesteigenbeitrag geleistet werden, um die volle Förderung zu erhalten. Dieser Sockelbetrag liegt in 2002 bis 2004 bei 45 Euro, wenn kein Anspruch auf eine Kinderzulage besteht, bei 38 Euro im Falle einer Kinderzulage und bei 30 Euro bei zwei oder mehr zustehenden Kinderzulagen. Ab 2005 steigen diese Beträge auf 90, 75 und 60 Euro pro Jahr.
Im obigen Beispiel müsste der Förderberechtigte also selbst 30 Euro einzahlen, um die Zulagen von insgesamt 214 Euro zu erhalten. Bei einer Förderquote von über 700 Prozent bliebe das eine Offerte, die kaum auszuschlagen ist. In 2008 würde die Förderung bei einer solchen Konstellation sogar fast das 12fache der Eigenleistung betragen!
Zu beachten ist allerdings, dass Kinderzulagen nur so lange gezahlt werden wie das Kindergeld. Entfällt diese Voraussetzung mit den Jahren, ist eine Steigerung der Eigenleistungen erforderlich, um die volle Förderung zu erlangen.
Auf die Sockelbeträge müssen im übrigen nicht nur Kinderreiche achten, sondern auch andere Förderungsberechtigte. Wer keinen Anspruch auf eine Kinderzulage besitzt und im vergangenen Jahr weniger als 8.300 Euro an versicherungspflichtigem Einkommen erzielt hat, muss in diesem Jahr ebenfalls mindesten 45 Euro in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen, um die volle Grundzulage von 38 Euro zu bekommen. Mit einer Förderquote von 84 Prozent ist das immer noch ein sehr gutes Geschäft.
Fr, 14. Jan 2005



