Heimlicher Schlussverkauf vor der Versicherungs-Reform
Bei privaten Renten- und Lebensversicherungen läuft derzeit einmal mehr ein Schlussverkauf. Im Unterschied zu früheren Jahren werden die verstärkten Verkaufsaktivitäten jedoch nicht von einer lauten Werbekampagne begleitet. Denn diesmal drohen zum neuen Jahr keine Verschlechterungen durch gesetzliche Änderungen, sondern es werden Verbesserungen umgesetzt – jedenfalls für die Verbraucher.
Für die Versicherer und ihre Vermittler bringen die Neuerungen demgegenüber nicht unerhebliche Risiken mit sich. Dies schafft Anreize dafür, in diesem Jahr noch so viel Geschäft wie möglich einzuführen. Denn im neuen Jahr dürfte das Geschäft schwieriger werden.
Der kritischste Punkt: Ab 2008 müssen in der Lebens- und Rentenversicherung sowie in der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr die Abschluss- und Vermittlungskosten offen gelegt werden. Der Verbraucher soll dadurch erkennen können, inwieweit der Vermittler oder Makler selbst ein Interesse an der Empfehlung des Produktes besitzt. Und er soll durch Angabe der bislang versteckten Kosten auch besser beurteilen können, ob das Produkt für ihn wirklich attraktiv ist. Gegen diese Offenlegung hat sich die Branche vehement gewehrt. Denn sie fürchtet nicht zu Unrecht, dass mancher interessierte Kunde auf Distanz geht, wenn er erfährt, dass ihn der Vertragsabschluss über die Verrechnung mit seinen Beiträgen einen drei-, vier- oder gar fünfstelligen Betrag kostet. Zuletzt hatte die Branche deshalb gehofft, dass sie die Kosten nur in Prozentpunkten angeben muss. Wenn das Justizministerium auf den letzten Metern nicht noch einknickt, wird die Angabe aber in Euro erfolgen müssen.
Ein weiterer Punkt, der Versicherungen und Vertrieb keine Freude bereitet, ist die längere Verteilung der Abschlusskosten auf die zu zahlenden Beiträge. Bei einer frühzeitigen Kündigung des Vertrages sollen die Abschlusskosten rechnerisch auf mindestens fünf Jahre verteilt werden und nicht nur auf die ersten ein, zwei Jahren bei der herkömmlichen Zillmerung. Zudem darf der Versicherer bei der Kündigung keinen Stornoabzug mehr berechnen für noch nicht getilgte Abschluss- und Vertriebskosten. Für die kündigenden Versicherungsnehmer bedeutet dies höhere Rückkaufswerte als bisher. Für den Vermittler vergrößert sich demgegenüber das Risiko, Teile der schon erhaltenen Provision zurückzahlen zu müssen.
Einiges Kopfzerbrechen bereitet der Branche zudem die Vorschrift, dass der Kunde künftig bereits vor Vertragsabschluss alle erforderlichen Unterlagen erhalten muss: die gesamten Vertragsbedingungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie ein Produktinformationsblatt, das unter anderem über die Kosten und die Leistungsausschlüsse informiert. Bislang werden die Vertragsbedingungen und allgemeinen Versicherungsbedingungen erst mit der Übersendung der Police übergeben, also im Nachhinein. Versicherer und Vertrieb beklagen hier den großen Verwaltungs- und Kostenaufwand, der damit verbunden sei. Insgeheim dürften sie aber auch befürchten, dass nicht wenige Kunden angesichts der vielen Unterlagen erst einmal um eine Bedenkzeit bitte, um sich die Informationen und Bedingungen in Ruhe anschauen zu können.
Schließlich sind die Vermittler künftig auch gesetzlich gehalten, sich nach den Wünschen und Bedürfnissen des Verbrauchers zu erkundigen, ihn zu beraten, die Gründe für jeden erteilten Rat anzugeben und dies auch zu dokumentieren. Dies schützt den Versicherungsnehmer zwar nicht vor Falschberatungen. Vor allem durch die Dokumentation stärkt es aber seine Möglichkeiten, gegebenenfalls auch einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen. Auch diese Verbesserung bei den Verbraucherrechten ist nicht unbedingt nach dem Geschmack jedes Vertrieblers.
Alles in allem kommen für Versicherer und Vertrieb also einige Gründe zusammen, sich im alten Jahr nochmals richtig ins Zeug zu legen. Demgegenüber gibt es für die Verbraucher eigentlich keinen Grund, noch schnell zu den alten Bedingungen abzuschließen. Behauptungen, wonach die Reform künftig die Versicherungen verteure oder ihre Rentabilität schmälere, sind auf dem jetzigen Kenntnisstand bloße Vertretermärchen.
Mi, 28. Nov 2007



